Erst Gartenpracht, dann Abfall

Wittlich/Daun/Bitburg · Ab Januar sollen auch Küchenabfälle, nicht nur Gartenabfälle, in den Kreisen Bernkastel-Wittlich und Bitburg-Prüm in Containern auf Grünschnittanlagen entsorgt werden.

 Eine von vielen Anlagen: die Grü´nschnitt-Annahmestelle in Birresborn. TV-Foto: Klaus Kimmling

Eine von vielen Anlagen: die Grü´nschnitt-Annahmestelle in Birresborn. TV-Foto: Klaus Kimmling

Foto: klaus kimmling (m_wil )

Wittlich/Daun/Bitburg Bei gutem trockenen Wetter herrscht reger Betrieb auf den Grüngutannahmestellen. Ein Auto nach dem anderen hält, aus großen Säcken oder aus Anhängern oder Ladeflächen werden Grasschnitt, verblühte Blumen und trockene Sträucher ausgeladen. Auch im Herbst werden die Stellen zu gigantischen Komposthaufen.
Für viele Gartenbesitzer sind solche Deponien die einzige Möglichkeit, dem grünen Abfall Herr zu werden. Ein eigener Komposthaufen hat je nach Größe des Gartens oft nur begrenzte Kapazität.
"Um den Bürgern größere Wege zu ersparen, sollte etwa im Umkreis von fünf Kilometern eine Anlage zu finden sein", teilt Elisabeth Hill vom Zweckverband A.R.T. in Trier mit. Genaue Vorgaben dafür gebe es aber nicht. Anders ist das bei den Voraussetzungen für eine solche Anlage. Gute Erreichbarkeit, ein entsprechendes Einzugsgebiet und eine geeignete Lage sind hier erforderlich, was vom Zweckverband, der die Abfallentsorgung Anfang 2016 von den Landkreisen übernommen hat, auch geprüft wird.
Um das bei den Annahmestellen abgelegte Grüngut kümmern sich dann private Betreiber, die von der A.R.T. eine Grund- und zusätzlich eine mengenabhängige Vergütung bekommen. "Geld lässt sich mit den Sammelstellen nicht verdienen", sagt Hill. Es sei ein Zuschussgeschäft. Genutzt werden die abgelagerten Gartenabfälle unter anderem für Vergärung in Biogasanlagen. Groberes Material kann zur Verbesserung der Bodenstruktur verwendet werden.
Anders als im heimischen Kompost dürfen auf der Grüngutanlage aber keine Küchenabfälle abgelagert werden. Wie Elisabeth Hill mitteilt, liegt das am Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses lasse keine offene Ablagerung von Küchenabfällen zu.
Ab 2018 allerdings werden in dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und im Eifelkreis Bitburg-Prüm Container aufgestellt, in die die Küchenabfälle entsorgt werden können. Im Vulkaneifelkreis ist das anders, weil es dort schon die braune Tonne gibt. Obwohl es feste Vorgaben gibt, komme es immer wieder vor, dass auch anderer Abfall gelagert wird, teilt Hill weiter mit.
Eine Entsorgung der Gartenabfälle in der Natur ist nicht erlaubt, weil sie vom Gesetz her als Abfall deklariert und entsprechend verwertet werden, ergänzt Elisabeth Hill. Außerdem führten solche Ablagerungen zu Überdüngung und zu Massenwuchs von Brennnesseln und Holunder. Zudem verleite die illegale Ablagerung auch dazu, anderen Müll loszuwerden.
Die Betreiber der Annahmestellen müssen feste Öffnungszeiten anbieten. In der Praxis allerdings können viele Plätze auch außerhalb dieser Zeiten angefahren werden.Extra: WAS ERLAUBT IST UND WAS NICHT


Erlaubt sind: Äste, Baumschnitt, Baumstämme (Durchmesser maximal 15 Zentimeter, Länge max. zwei Meter), Fallobst, Grasschnitt, Heckenschnitt, Laub, Rinde, Rindenmulch, Tannenzapfen, Wurzeln, Wurzelstöcke (Annahme nur im EVZ Mertesdorf und EZ Sehlem). Nicht erlaubt sind: Blumenerde (Restabfall), Baumstämme (Länge maximal drei Meter) (Annahme nur im EVZ Mertesdorf, Kreis Trier-Saarburg), Grasnarben (zum Erdaushub), Küchenabfälle, mit Krankheiten befallener Gartenabfall (Restabfall), Komposterde (Restabfall), Riesenbärenklau (Restabfall), Japanischer Staudenknöterich (Abgabe nur bei der Grünschnitt-Sammelstelle Mertesdorf), Baumstümpfe mit Wurzeln, Wurzelstöcke (Annahme nur im EVZ Mertesdorf und EZ Sehlem). Mengen: In Bernkastel-Wittlich dürfen pro Tag maximal drei Kubikmeter angeliefert werden. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm und im Vulkaneifelkreis sind die Mengen unbegrenzt. Die Annahme ist für Privatleute kostenlos. Weitere Auskünfte und ein Verzeichnis der Annahmestellen gibt es im Internet unter www.art-trier.de oder im Abfallratgeber.

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