Erster Wohnsitz nicht erlaubt

Im 30 Jahre alten Ferienhausgebiet "Hillenseifen" im Gerolsteiner Stadtteil Hinterhausen wollen immer mehr Eigentümer dauerhaft wohnen. Das widerspricht dem Bebauungsplan. Daher droht die Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein nun erstmals mit Konsequenzen.

 Immer mehr Hauseigentümer wollen im Ferienpark Hillenseifen im Gerolsteiner Stadtteil Hinterhausen dauerhaft wohnen. Laut Bebauungsplan geht das aber nicht. Daher will die Stadt nun durchgreifen. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Immer mehr Hauseigentümer wollen im Ferienpark Hillenseifen im Gerolsteiner Stadtteil Hinterhausen dauerhaft wohnen. Laut Bebauungsplan geht das aber nicht. Daher will die Stadt nun durchgreifen. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Gerolstein-Hinterhausen. 1978 wurden die ersten Ferienhäuser im Gebiet "Hillenseifen" gebaut, 1985 der zweite Bauabschnitt begonnen. Vielen Eigentümern aus der Rhein-Ruhr-Region und den Niederlanden ist das "Häuschen in der Eifel" im Laufe der Jahrzehnte ans Herz gewachsen. Als die VG Gerolstein vor zwei Jahren kontrollierte, hatten elf der 79 Hausbesitzer bereits den ersten Wohnsitz dort angemeldet. 32 weitere stellten den Antrag. Danach begann eine Welle von behördlichen Vorgängen.

"Dauerwohnsitze sind nicht zulässig"



Klaus Jansen, Leiter des Fachbereichs Natürliche Grundlagen und Bauen, erklärt: "Dauerwohnsitze sind in diesem Gebiet nicht zulässig. Die Häuser müssen von wechselnden Personen genutzt werden."

60 Eigentümer hätten im Laufe der Zeit glaubhaft gemacht, dass die Häuser gemäß Bebauungsplan genutzt wurden. Vor Kurzem änderten zehn der elf Dauerwohnsitz-Inhaber ihre Meldungen beim Ordnungsamt. Ihnen drohten Ordnungsgelder (beginnend bei 100 Euro) bis hin zum Abriss des Hauses (im Extremfall, so Jansen). In einem Fall sprach Jansen als Amtsleiter eine sogenannte "Nutzungsuntersagung" aus. Neben den Regelungen laut Bebauungsplan seien für das Sondergebiet auch die touristischen Aspekte wichtig.

Die Hauseigentümerin akzeptiert das behördliche Dauerwohnsitz-Verbot nicht. Die Niederländerin sagt: "Mein Mann ist 75 Jahre alt und sehr krank. Wir können nicht ausziehen."

Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz (CDU) habe ihr gesagt, sie brauche sich um die Wohnsitzfrage keine Sorgen zu machen. Schwartz dementiert: "Sie kriegen Zeit zum Planen, aber die Nutzung muss laut Bebauungsplan umgesetzt werden." Die streitbare Eigentümerin kontert: "80 Prozent der Häuser werden nur von den Besitzern genutzt. Es gibt hier kaum Touristen."

In vielen Ferienparks und Wochenendhaussiedlungen im Landkreis Vulkaneifel gibt es ähnliche Probleme. Beispielsweise entstand in Schutz 1997 ein Wochenendhausgebiet. Weil viele Eigentümer einen Dauerwohnsitz anmelden wollten, wurde 2004 der Bebauungsplan in "allgemeines Wohngebiet" geändert. Arnold Schneider von der Dauner VG-Verwaltung sagt: "Die Gemeinde wollte möglichst konfliktfrei Wohnbauflächen in naturnaher Lage entwickeln. Das war so möglich." Diese Lösung steht in Hinterhausen aber nicht in Aussicht. Stadtbürgermeister Schwartz sagt: "Wir halten an der touristischen Nutzung fest. Anfang 2009 wird alles wieder überprüft."

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