Erweiterung in Mehren möglich

Für die Verbandsgemeinde (VG) Daun besteht weiter die Möglichkeit, bei Bedarf Erweiterungen des Gewerbegebiets Mehren zu beantragen. Eine kategorische Ablehnung des Landes Rheinland-Pfalz gibt es nicht, wie bei einer Verwaltungsgerichts-Verhandlung in Trier deutlich wurde.

Daun/Mehren/Trier. Viele Jahre wurde über die Erweiterung des 18 Hektar großen Gewerbe- und Industriegebiets in Mehren verhandelt, am Ende genehmigte das Land 3,5 Hektar zusätzliches Areal. Dieses ist im Besitz des Elektronik-Unternehmens Apra-Norm und vorgesehen für den Bau eines Logistikzentrums, auch wenn es derzeit keine konkreten Pläne zur Realisierung des Projekts gibt. Im Genehmigungsschreiben des Landes waren Passagen, die die Verbandsgemeinde Daun nicht akzeptieren wollte. Deshalb reichte sie Klage gegen das Land ein, und über diese wurde am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Trier verhandelt. Am Ende stand ein Ergebnis im Sinne der VG und auch der Gemeinde Mehren, denn für sie ist ein maßgeblicher Kritikpunkt vom Tisch.

Die VG hatte den Bescheid des Landes so interpretiert, dass eine erneute Erweiterung des Gewerbegebiets ausgeschlossen sei. So kategorisch verstand Richter Reinhard Dierkes das aber nicht: "Es gibt aus meiner Sicht keine Regelung, die nicht umkehrbar wäre, nehmen Sie nur das Beispiel Atomausstieg", erklärte er in der Verhandlung. Er könne im vorliegenden Fall keine "totale Verweigerung" durch das Land erkennen. Seiner Auffassung nach seien neue Anträge auf Erweiterung bei veränderter Sach- oder Rechtslage durchaus möglich, Flexibilität müsse immer drin sein. Die Vertreter des Landes teilten die Auffassung des Richters: "Ein Ausschluss für die Zukunft war nicht unsere Absicht", versicherte Rolf Bäumler vom rheinland-pfälzischen Innenministerium. Er erklärte, er habe kein Problem damit, wenn der entsprechende Passus in einem aktualisierten Genehmigungsbescheid ersatzlos gestrichen werde.

Am Ende der Verhandlung stand einem offiziellen Vergleich nichts mehr im Weg, zur Zufriedenheit des Richters: "Da wurde so lange gestritten, und wir sind so schnell zu einer Einigung gekommen." Zufrieden waren auch die Bürgermeister Werner Klöckner (VG Daun) und Josef Ring (Gemeinde Mehren).

Klöckner: Wesentliches Zeil ist erreicht worden



"Ich freue mich, dass es keine kategorische Ablehnung einer möglichen Erweiterung unseres Gewerbegebiets durch das Land gibt. Das bedeutet, dass uns nicht komplett die Hände gebunden sind, sondern bei Bedarf geplant werden kann", erklärte Ring, der die Verhandlung vor Ort verfolgte. "Die Maßgabe, dass das Gewerbegebiet nicht erweitert werden darf, ist in unserem Sinne gestrichen worden. Ein wesentliches Ziel, das wir mit der Klage erreichen wollten, ist damit erreicht worden", kommentierte Klöckner den Ausgang der Verhandlung.

Meinung

Vernunft hat Vorrang

In der Verhandlung vorm Verwaltungsgericht Trier hat die Vernunft Vorrang gehabt. Es wurde sachlich argumentiert, und einige Missverständnisse sind aus der Welt geschafft worden. Gut so: Denn jetzt haben es die Verbandsgemeinde Daun und die Gemeinde Mehren schriftlich, dass sie nicht vom Land um ihre Gestaltungsmöglichkeit in Sachen Gewerbegebiet gebracht worden sind. Dass sie es schriftlich haben, ist wichtig, denn in der Verhandlung wurde klar, dass bestimmte Formulierungen unterschiedlich interpretiert werden. Der Vergleich ist aber auch kein Freibrief, sondern auch zukünftig müssen Erweiterungswünsche vernünftig begründet sein. s.sartoris@volksfreund.de

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