Aus dem Archiv (November 2019) Es folgt der nächste Akt im Theater um die Gülle in Birgel

Birgel/Trier · Mit einer Sperrfristverlängerung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat ein Bauer in sensiblen Bereichen um nitratbelastete Brunnen gegüllt. Die ADD verteidigt die Genehmigung.

 Das Gülletheater bei Birgel geht weiter. Da Foto von Anfang November zeigt die Menge der aufgebrachten Gülle.

Das Gülletheater bei Birgel geht weiter. Da Foto von Anfang November zeigt die Menge der aufgebrachten Gülle.

Foto: TV/Gerd Ostermann

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier meldet sich nach einem TV-Bericht vom 18. November (“Neuer Ärger um Gülle in Birgel“)  zu Wort: Der Betrieb des Birgeler Bauern sei am   6. November wegen des offenkundigen Verstoßes des Ausbringens von Gülle auf Ackerland kontrolliert worden, heißt es in dem Schreiben. Eine weitere Kontrolle erfolgte am Freitag,  8. November, teilt die ADD mit, sie habe damit auf weitere telefonische und schriftliche Beschwerden reagiert. Diesmal hatte der Landwirt „Gülle auf nicht aufnahmefähigem Boden aufgebracht“.

„Deshalb wurde dem Landwirt die Genehmigung der Verschiebung der Sperrzeit, die am 1. November beginnt, mit Sofortvollzug widerrufen“, schreibt die Pressestelle der ADD. Dass ein Mitarbeiter der ADD Trier, die für die Ausnahmegenehmigungen zum Güllen außerhalb der Sperrfrist zuständig ist, noch am Morgen des 8. November telefonisch mitteilt, er habe den Betrieb besucht und keine Regelverstöße vorgefunden, ist nur eine der Unstimmigkeiten.

Eine weitere ist die  Tatsache, dass dem Landwirt grünes Licht gegeben wurde, obwohl man um die Nitratbelastung der für die Neuordnung der Wasserversorgung an der Oberen Kyll wichtigen Brunnen weiß. Jedoch: „Wasserschutzgebiete ohne gültige Rechtsverordnungen können dabei von der ADD nicht berücksichtigt werden“, heißt es in der Mitteilung.

Und: „Hier liegen die Zuständigkeit und etwaig zu treffende Vorsorgemaßnahmen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord)“. Dem Schreiben fügt die ADD eine Landkarte hinzu, die zeigt, dass sich rund um Birgel kein nitratgefährdetes Gebiet befindet. Der Ort liegt somit nicht in einer „roten Zone“.

Eine Anfrage bei der SGD Nord, der oberen Landesbehörde für unter anderem die Wasserwirtschaft, ergibt, dass die nötigen Informationen zu den gefährdeten Tiefbrunnen geflossen seien: „Die SGD Nord hat die ADD über alle vorliegenden Kenntnisse informiert“, teilt die Behörde mit. „Die ADD ist für die Umsetzung und Einhaltung der Düngeverordnung zuständig.“

Aktuell treibe die SGD Nord die Ausweisung des Wasserschutzgebietes rund um die Brunnen mit Hochdruck voran: „Es wird geprüft, ob eine vorläufige Anordnung zur Unterschutzstellung möglich ist“, heißt es etwas verklausuliert. „Diese Prüfung wird noch im November abgeschlossen sein.“

Agraringenieur Gerd Ostermann, auch als Biotopbetreuer für den Vulkaneifelkreis tätig, beobachtet die Vorkommnisse rund um die Brunnen „Im Suhr“, „Im Poppental“ und „Hirschberg“ seit Jahren: „Das Vorgehen der ADD zeigt, dass sie das Problem bis heute anscheinend nicht verstanden hat“, sagt Ostermann. Es gehe nicht darum, ob Birgel in einer roten Zone liege, wo nach der Düngeverordnung bestimmte Regeln der Düngeverordnung greifen. „Es geht um ein Gebiet, das konkret zur Trinkwassergewinnung genutzt wird und von dem bekannt ist, dass der Einzugsbereich der Brunnen nitratbelastet und extrem nitratgefährdet ist.“ Wozu brauche man eine weitere Verschärfung der Düngeverordnung, wenn die ADD leichtfertig und im großen Stil Ausnahmegenehmigungen erteilt?, fragt Ostermann.

Seinen Informationen nach seien mehr als 100 Genehmigungen zur Sperrzeitverschiebung erteilt worden, berichtet der Agraringenieur. Damit komme ein weiteres Problem hinzu: Die Erlaubnis, im Herbst zwei Wochen länger Gülle auszufahren, bedeute für den Landwirt, dass er im Frühjahr erst zwei Wochen später damit beginnen dürfe. „Wer kontrolliert das, und wie – während alle anderen Landwirte zum Stichtag mit der Düngung beginnen?“, sagt Ostermann. Die völlig unnötige Sperrfristverlängerung auch für die Trinkwassergewinnungszonen setze diesem Irrsinn noch die Krone auf: „Im November herrschte hier bisher Regen, Schnee und Frost.

Von einem „wüchsigen“ Wetter, wie es die ADD als Begründung für die Ausnahmegenehmigungen nennt, kann keine Rede sein. Und wohin geht wohl der Stickstoff, wenn ihn die Pflanzen nicht aufnehmen können?“

Das seit Jahren bekannte Problem um die hohe Nitratbelastung der Birgeler Brunnen liegt seit der Fusion der Verbandsgemeinden Obere Kyll, Hillesheim und Gerolstein auf dem Tisch der Verbandsgemeindewerke Gerolstein. Dort setzte man bisher auf eine Kooperation mit der Landwirtschaft und auf Freiwilligkeit. Zudem wurde vom Werkausschuss der Vorschlag eingebracht, eine Zuleitung vom Hochbehälter Hillesheim zu den Tiefbrunnen in Birgel zu bauen, um das dortige, belastete Wasser mit sauberem Wasser zu mischen, um die Nitratwerte zu senken.

Laut Trinkwasserverordnung darf die Höchstmenge an Nitrat je Liter von 50 Milligramm nicht überschritten werden, ab der Menge von 37,5 mg/l müssen die Wasserwerke Gegenmaßnahmen einleiten. Mit dem Bau der neuen Leitung zwischen Hillesheim und Birgel wollen die VG-Werke bereits im kommenden Jahr beginnen. Die Maßnahme wird rund eine Million Euro kosten. Die SGD plant, das sensible Gebiet zur Trinkwassergewinnung als Wasserschutzzone II und III auszuweisen, was ein komplettes Gülleverbot nach sich ziehen wird.

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