"Es ist unverzeihlich"

DAUN. "Ich will dafür bestraft werden", hat ein 45-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Gerolstein beim Prozess vor dem Dauner Amtsgericht gefordert. Ihm wurde Kinderpornografie sowie sexuelle Nötigung vorgeworfen. Das Urteil, 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, ist rechtskräftig.

Der große, bullige Angeklagte zeigte sich vor Gericht ausgesprochen reumütig. Ihm war der Prozess sichtlich peinlich. Er sagte: "Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat. Die Sache läuft mir seit zwei Jahren hinterher." Staatsanwalt Peter Holzknecht warf ihm vor, im März 2004 übers Internet Kontakt zu einem Mädchen in Berlin, damals 13 Jahre alt, aufgenommen zu haben. Er soll ihr Texte, in denen sexuelle Handlungen realitätsnah dargestellt wurden und auch solche, die gewalttätige sexuelle Handlungen zum Gegenstand hatten, zugeschickt haben.Nichts von einer zweiten Person gewusst

Außerdem habe der Werkzeugmacher dem Mädchen detailliert geschildert, wie er sie fesseln wolle, um sie dann mit Gegenständen zu befriedigen. Als die 13-Jährige sich weigerte, ihm Nacktaufnahmen zu schicken, habe er sie bedroht und genötigt. Eingeschüchtert übersandte das Mädchen ihm die Fotos, was die Sexphantasien des Angeklagten nur weiter anspornte. Daraufhin verlangte er Fotos von ihr, die sie bei der Selbstbefriedigung zeigten. Im Prozess wurde klar, dass der Mailkontakt mit den pornografischen Schriften mit der Freundin der 13-Jährigen, die deren PC nutzte, abgelaufen war. Am Tag darauf, als die Freundin nicht da war, kommunizierte der Angeklagte mit der 13-Jährigen. Er erklärte: "Ich wusste nichts von einer zweiten Person." Die 13-Jährige antwortete ihm auf die erste Mail mit "Hau ab", aber der Angeklagte legte nach. Er bedrohte sie und nötigte ihr die E-Mail-Adresse der Mutter ab. Daraufhin schickte er der Mutter die pornografischen Schriften, die das Mädchen aber löschen konnte, bevor die Mutter sie lesen konnte. Als der 45-Jährige die Bilder drastisch einforderte, offenbarte sich die 13-Jährige der Mutter, die Anzeige erstattete. Der Werkzeugmacher kommentierte die Vorwürfe mit "stimmen soweit". Zu seiner Entschuldigung erklärte er, dass er "verzweifelt eine Frau zum Heiraten gesucht habe". Der Vorsitzende Richter Hans Schrot meinte kopfschüttelnd: "Die Namen, unter denen Sie im Internet unterwegs waren, ließen nicht vermuten, dass sie eine seriöse Beziehung suchten, und was Sie geschrieben haben, war nicht mehr zu unterbieten." Er verlas einige Mails in der Verhandlung, die das Opfer als pervers bezeichnet hatte. Staatsanwalt Holzknecht resümierte: "Sie wollten Ihre Sexphantasien ausleben." Verteidiger Erwin Harlfinger brachte vor, dass der Angeklagte davon ausgegangen sei, mit einer Erwachsenen zu kommunizieren. Das ließ Schrot nicht gelten: "Spätestens das Porträtfoto machte klar, dass es sich um ein Kind handelt." Der Angeklagte sackte immer mehr in sich zusammen und gestand: "Es ist unverzeihlich, und ich will nichts beschönigen."Zehn Jahre lang nach einer Ehefrau gesucht

Staatsanwalt Holzknecht forderte 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung plus 5000 Euro Geldstrafe. Der Verteidiger bat, die "zehn Jahre lange Suche nach einer Ehefrau sowie die mehreren Ehrenämter in seiner Heimatgemeinde" zu berücksichtigen. Acht Monate nach den Vorfällen habe der Angeklagte eine Partnerin gefunden, mit der er mittlerweile verheiratet sei und ein vier Monate altes Kind habe. Die junge Familie wolle sich eine gemeinsame Zukunft aufbauen. Letztendlich wurde der 45-Jährige, der bisher nicht vorbestraft war, zu 15 Monaten auf Bewährung und zu einer Geldbuße in Höhe von 2500 Euro (zu zahlen an drei Jugendorganisationen im Kreis) verurteilt. Richter Schrot sagte zum Abschluss: "Derartige Straftaten haben ein enorm hohes Gefährdungspotenzial, und der Markt für kinderpornografische Bilder ist sehr groß. Das Strafmaß liegt am unteren Ende." Da der Angeklagte das Urteil noch im Gerichtssaal akzeptierte, ist es rechtskräftig.

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