Falschaussage beim Offenbarungseid

Ein bebautes Grundstück gehört laut Grundbuchauszug dem Angeklagten gemeinsam mit seiner Frau. Bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) verschwieg er dieses Vermögen. Wegen Falschaussage muss der Mann aus Sri Lanka 600 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Daun/Gerolstein. (vog) Am 8. Februar erstellte der Angeklagte, der in der Verbandsgemeinde Gerolstein lebt, gemeinsam mit Gerichtsvollzieher Matthias Meurer das Vermögensverzeichnis. Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung war es gekommen, weil der Angeklagte eine Rechnung über 535,10 Euro für einen Gastank nicht zahlen konnte. Meurer sagt als Zeuge: "Er hat immer wieder Ratenzahlungen angekündigt, aber keines der Versprechen gehalten." Die Aufstellung des Vermögensverzeichnisses sei Routine gewesen. Meurer: "Die Sprachschwierigkeiten waren überwindbar. Deshalb brauchten wir keinen Dolmetscher."

Der 52-Jährige hält dagegen: "Er hat mich nach Kindergeld, Schmuck und Auto befragt, aber nicht nach Grundvermögen."

Der erfahrene Gerichtsvollzieher lässt den Einwand nicht gelten: "Die Frage nach dem Grundvermögen wird immer gestellt, steht ja auch im Verzeichnis. Wenn der Begriff nicht verstanden wird, erkläre ich es."

Im vergangenen halben Jahr habe er weitere 148 Vermögensverzeichnisse für eidesstattliche Versicherungen aufgestellt. Staatsanwältin Kristina Speicher sagt im Plädoyer: "Der Angeklagte hat bewusst eine falsche Aussage gemacht. Es ist eine reine Schutzbehauptung, dass Herr Meurer ihn nicht konkret dazu befragt hat."

Richter Hans Schrot ergänzt in Richtung Angeklagter: "Daran, dass die eidesstattliche Versicherung falsch ist, kommen wir nicht vorbei. Mit ihrer Unterschrift haben sie das Verzeichnis abgesegnet." Der mittellose Angeklagte bittet um eine milde Strafe, da es um die Finanzen der vierköpfigen Familie sehr schlecht stehe. Die Gaststätte, die seine Frau in einem Ort in der Verbandsgemeinde Gerolstein betreibe, sei aktuell in der Zwangsvollstreckung.

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