Falsche Fährte oder Fahrlässigkeit?

DAUN. Vor dem Dauner Amtsgericht ist ein Postbeamter, der vor drei Jahren wegen angeblichen Diebstahls von 3000 Euro vom Dienst suspendiert wurde, freigesprochen worden.

Nach Meinung des Gerichtes war dem 46-Jährigen der Diebstahl von 3000 Euro aus dem so genannten Beschäftigtenbedienten Banknotenautomaten (BBA) in der Dauner Postfiliale nicht nachzuweisen. Richter Hans Schrot folgte dem Antrag des Verteidigers Markus Schmuck und sprach den Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Cochem-Zell, der am 16. Oktober 2003 vom Dienst suspendiert worden war, frei. Dabei waren die Staatsanwaltschaft und der postinterne Sicherheitsermittler von seiner Schuld überzeugt. Der ehemalige Schalterbeamte stand vor Gericht, weil er am 28. Juli 2003 zwischen 18.35 Uhr und 19.26 Uhr, aus dem BBA sechs 500-Euro-Scheine gestohlen haben sollte. Der 46-Jährige war damals so genannter Masterkassenführer. Damit kannte er die BBA-Codes und hatte volle Zugangsberechtigung. Am Nachmittag hatte er einem Kollegen, der ihn die nächsten 14 Tage wegen Urlaub vertreten sollte, die Geschäfte übergeben, ohne das Geld im BBA nachzuzählen. "Ich wollte alles picobello übergeben und habe das nach Dienstschluss gemacht, weil es während der Öffnungszeiten nicht geht", erklärte der Angeklagte vor Gericht. Dabei legte er einen Hebel der Zehn-Euro-Geldkassette nicht richtig um, so dass, unbemerkt vom ehemaligen Masterkassierer, nach der Schließung des BBA eine Störung auftrat. Anschließend ging er in Urlaub.Viele Personen kommen für die Tat in Frage

Am nächsten Tag behob sein Vertreter die Störung, öffnete den BBA und legte den Hebel um, ohne das Geld zu zählen. Am 1. August wurde der BBA mit Geldnoten neu bestückt; am 8. August ein weiteres Mal. Dann wurde zum ersten Mal das Geld im BBA in Zuständigkeit des Urlaubvertreters gezählt. Resultat: Defizit von sechs 500-Euro-Geldscheinen. Der Post-Sicherheitsbeamte versuchte akribisch im Zeugenstand zu belegen, dass nur der Angeklagte dieses Geld an sich genommen haben konnte: "Er war alleine in der Filiale, hatte als Masterkassierer die Möglichkeit und hat gegen mehrere Vorschriften verstoßen." Ob der nicht umgelegte Hebel der Zehn-Euro-Kassette als falsche Fährte, Fahrlässigkeit beim Vertuschen einer Straftat oder Nachlässigkeit beim Nachzählen des Geldbestandes zu sehen ist, konnte auch nach der Vernehmung von fünf Zeugen nicht geklärt werden. Verteidiger Schmuck: "Außerdem kommen viele Personen für die Tat in Frage, denn der Fehlbetrag wurde erst beim dritten Öffnen des BBA nach Urlaubsantritt meines Mandanten entdeckt. Vielleicht fehlte das Geld ja erst wenige Tage und nicht schon zwei Wochen." Der Angeklagte beteuerte von Anfang an seine Unschuld: "Ich setze meine berufliche Zukunft doch nicht wegen 3000 Euro aufs Spiel. Am 1. Dezember 2003 sollte ich als Feldpostler nach Afghanistan gehen, was mein großer Wunsch war." Die berufliche Zukunft des 46-Jährigen ist noch ungewiss. Denn noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Erst dann ist nämlich die Post verpflichtet, die Suspendierung zurückzunehmen. Dabei hat der 46-Jährige nach eigenem Bekunden bisher durch die Suspendierung bis zu 25 000 Euro finanzielle Einbußen zu verzeichnen.

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