Falscher Verdacht: Alkoholtest entlastet Polizisten

Daun · Ein 46-Jähriger ist vom Amtsgericht Daun wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann einen Polizisten bezichtigt hatte, im Dienst alkoholisiert gewesen zu sein. Ein Test hatte diese Behauptung aber widerlegt.

Daun. Ein Routineeinsatz wegen Ruhestörung, bei dem am Ende ein Polizeibeamter einen Alkoholtest bei zwei Kollegen vornimmt? Polizisten sind ja einiges gewöhnt, aber so etwas passiert auch ihnen wohl nur sehr selten. Aber damit nicht genug: Der vermeintliche Routineeinsatz hat ein Nachspiel vor Gericht.
Vor dem Amtsgericht in Daun hat sich am Mittwoch ein 46-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung verantworten müssen. Ihm wird vorgeworfen, einen Polizisten bezichtigt zu haben, er habe im Dienst Alkohol getrunken.
Was war passiert? Eine Streife wird Ende März wegen einer angeblichen Ruhestörung nach Kerpen gerufen. Der Angeklagte reinigt vor dem Ferienhaus seiner Schwester Fugen und hört dabei Musik aus dem Autoradio. Zu laut, sagen die Nachbarn und rufen die Polizei. Die Beamten rücken an, fordern den Mann auf, das Radio leiser zu stellen. Der 46-Jährige weigert sich, er sagt, die Musik sei nicht zu laut.
Laut Anklage habe er dann den Verdacht geäußert, einer der Beamten habe Alkohol getrunken. "Nein", sagt der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand zur Verhandlung gekommen ist. Er habe gesagt, "es riecht nach Alkohol", er habe den Polizisten nicht beschuldigt, betrunken zu sein. Der Beamte erklärt in seiner Aussage vor Gericht, dass er dem Angeklagten den Geruch damit erklärt habe, dass er kurz vor dem Einsatz seine Hände mit einem Desinfektionsmittel gewaschen habe.
Dem Angeklagten reicht die Begründung nicht. Er fühlt sich nach eigener Aussage vom "aggressiven Verhalten" des Polizisten bedrängt und ruft seine in der Nähe von Köln lebende Schwester an.
Was er ihr gesagt hat, lässt sich in der Verhandlung nicht endgültig klären, es steht Aussage gegen Aussage. Bruder und Schwester erklären übereinstimmend, dass sie nicht behauptet haben, der Polizist habe Alkohol getrunken. Die Polizisten hingegen bleiben dabei, die Aussage gehört und auch schriftlich festgehalten zu haben, dass ein Beamter betrunken sei und auch noch am Steuer des Streifenwagens gesessen habe.
Drei Anrufe der Schwester bei der Polizeiinspektion in Daun am Tag des Geschehens führen dazu, dass ein Polizist, der ursprünglich nur zum Einsatzort hatte fahren sollen, um dort den Geräuschpegel wegen der Ruhestörung zu messen, beauftragt wird, in Anwesenheit der Nachbarn bei seinen Kollegen einen Alkoholtest vorzunehmen. Ergebnis: Beide Polizisten hatten nichts getrunken.
Keine Reue


Immer wieder erklärt der Angeklagte, er habe lediglich von "Alkoholgeruch" gesprochen, was aus seiner Sicht keine Verdächtigung sei. Richter Hans Schrot lässt das aber nicht gelten: "Das sind doch Spitzfindigkeiten!"
So sieht es auch der Anklagevertreter, Oberamtsanwalt Peter Holzknecht. Er glaubt den Ausführungen der Polizisten und sieht den Vorwurf der falschen Verdächtigung und üblen Nachrede bestätigt.
"Vor allem für einen Polizeibeamten ist ein solcher Vorwurf kein Pappenstiel, sondern eine schwere Straftat, was sich auch im Strafmaß widerspiegeln soll." Er moniert zudem, dass der Angeklagte keine Reue gezeigt hat.
Holzknecht beantragt eine Geldstrafe von 3600 Euro. Der Richter folgt der Strafmaßempfehlung und weist in seiner Urteilsbegründung noch einmal darauf hin: "Der Hinweis auf den Alkoholgeruch beinhaltet die Unterstellung, dass der Polizist etwas getrunken hat." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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