Freiheitsstrafe auf Bewährung: Amtsgericht Daun verurteilt Erzieher wegen Sex mit Minderjähriger

Daun · Das Amtsgericht Daun hat einen jungen und bislang nicht vorbestraften Erzieher wegen des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt – zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er dem heute 16-jährigen Opfer 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Erzieher sich in einer pädagogischen Wohngruppe in der VG Gerolstein des sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen schuldig gemacht habe. Demnach haben er und die ihm gesetzlich anvertraute Minderjährige an einem Abend im März 2016 beim Fernsehen gekuschelt und sich unter der Decke gegenseitig an den Genitalien gestreichelt. "Da habe ich Mist gebaut", sagte der Angeklagte dazu. Den weiteren Vorwurf, nach dem Vorfall auf der Couch sei er mit ins Zimmer des Mädchens gegangen und habe Oralsex mit ihr gehabt, wies er zunächst vehement von sich.

Am Ende der Verhandlung räumte er ihn dann aber ein - nachdem Richterin Julia Schmitz-Garde angekündigt hatte, einen weiteren Verhandlungstag anzuberaumen, um weitere Zeugen zu hören. "Mein Mandant möchte, dass das alles möglichst schnell vorüber ist, daher legt er ein volles Geständnis ab. Demnach ist es so gewesen, wie es vorgetragen wurde", sagte sein Verteidiger. Mit dem Geständnis räumte der Angeklagte ebenfalls ein, dass es bereits im Mai 2015 zum Austausch von Zärtlichkeiten zwischen beiden gekommen sei.

Richterin Julia Schmitz-Garde begründete ihr verhältnismäßig mildes Urteil (das Gesetz sieht für solche Vergehen Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor) vielschichtig: damit, dass der Mann nicht vorbestraft war, er ein Geständnis ablegte und Reue zeigte, die Taten offenbar einvernehmlich erfolgten und keine Gewalt im Spiel war. Und dass die Geschädigte, die offensichtlich in ihren Erzieher verliebt gewesen sei, gar keine Verurteilung wünschte.

Daran gehe aber kein Weg vorbei, denn es wurde eine rote Linie überschritten. Die Richterin betonte: "Sie hätten sagen müssen: Stopp. Das geht nicht." Zudem gab sie ihm mit auf den Weg: "Wenn Sie in dem Bereich weiter tätig sein wollen, müssen Sie an sich arbeiten und dieses Problem angehen." Das will er tun und eine Therapie beginnen, kündigte er an.
Das 16-jährige Mädchen, das als Nebenklägerin auftrat, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Bei der Befragung des Angeklagten wollte sie aber explizit dabei sein.

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