Freispruch, Vertagung, Nachlass

SCHÜLLER. (vog) Landwirt Matthias Pfeil musste sich in drei Bußgeldverfahren, bei denen es um Tierschutz in seiner Ammenviehhaltung ging, vor dem Amtsgericht Daun verantworten. Vorerst kam er glimpflich davon: ein Verfahren wurde vertagt, im zweiten das Bußgeld reduziert und im dritten wurde er mangels Beweisen freigesprochen.

13 Zeugen tummelten sich im Flur des Gerichts. Allerdings ließ Richter Hans Schrot nur acht (fünf Polizisten und drei Veterinäre) zu Wort kommen. Beim ersten Verfahren ging es um zwei Dinge: eine am 13. Juli 2001 tote, fernab der Herde an einem Bachlauf liegende, Kuh und das nicht ordnungsgemäße Führen des gesetzlich geforderten Viehbestandsregisters. Heribert Feck, Veterinär der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, hatte auf Antrag der Dauner Veterinärbehörde den Kadaver seziert. Seine Erörterungen zum pathologischen Gutachten waren nichts für zarte Gemüter. Feck erklärte die eitrige Lungenentzündung, die Verwachsungen im Brustraum sowie die Entzündungen des Bauchfells und des Gedärms bis ins Detail. Sein Fazit: "Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit waren die klinischen Symptome auf Grund der damit verbundenen Schmerzen schon 14 Tage vorher erkennbar." Der Landwirt erwiderte: "Acht Tage vorher hatte das Tier beispielsweise noch keine Atemnot." Beim Umtreiben habe sich die Kuh von der Herde abgesondert. Pfeil erklärte, dass er das Tier täglich am neuen Standort aufgesucht und versorgt habe. Veterinär Feck lässt das nicht gelten: "Normalerweise wird es ein Tierhalter nicht bei der Fernbeobachtung lassen." Eine Fiebermessung hätte Klarheit bringen können. Feck: "Das Tier wäre auch wenige Tage zuvor nicht mehr zu behandeln gewesen."Richter will weitere Zeugen hören

Der zweite Vorwurf in dem Verfahren: Im Oktober 2000 mahnte die Kreisverwaltung Daun das fehlerhaft geführte Bestandsregister an. Auch im Juni 2001 war es nicht in Ordnung. Dazu Pfeil: "Das Register hat mir eine Menge Schwierigkeiten gemacht und ist auch heute noch nicht in Ordnung." Richter Schrot will weitere Zeugen einladen. Er vertagt das Verfahren. Auch in den beiden anderen Fällen geht es um tote und dort sogar teils verweste Tiere, die von anderen Leuten gefunden wurden ( T V berichtete mehrmals). Der jüngste Vorfall war am 21. März 2003. Im Schüllerer Hang Richtung Jünkerath war der stark verweste und von Füchsen angefressene Kadaver eines Rinds entdeckt worden, mit Stroh bedeckt auf einer von Pfeils Wiesen. Auch die Aussagen von zwei Polizisten und des Kreisveterinärs Wolfgang Naujok brachte keine Klarheit. Richter Schrot sprach Pfeil frei, weil "sich weder eine Vernachlässigung nachweisen noch mit Sicherheit feststellen lässt, dass Matthias Pfeil derjenige war, der das Tier zugedeckt hat". Der dritte Fall vor Gericht geht auf den 21. Juni 2002 zurück. Damals entdeckte der Hund von Pfeils Nachbarin Theresia Wettke im Stallnebengebäude einen verwesenden, von Maden befallenen, Kalbkadaver. Wettke rief die Polizei, und Pfeil versteckte den Kadaver vor den Beamten. Pfeil räumte vor Gericht Versäumnisse ein. Wegen familiärer Belastungen habe er vergessen, die Abholung des Kadavers zu organisieren. Der Anruf der Polizei habe ihn in Panik versetzt, deshalb habe er so reagiert. Der aufnehmende Polizist bescheinigt ihm, den Eindruck vermittelt zu haben "ziemlich durcheinander zu sein". Richter Schrot ließ die Erklärungen gelten und reduzierte das von der Kreisverwaltung auf 500 Euro festgesetzte Bußgeld auf 50 Euro. Vorher hatte Pfeils Anwältin Marianne Mastiaux den Zeugen Manfred Thönnes, Mitarbeiter der Dauner Veterinärbehörde, auf die "Unverhältnismäßigkeit des Bußgelds, weil ein lebendiges Kalb maximal 150 Euro kosten würde", angesprochen. Thönnes antwortete: "Wir hielten 500 Euro nach Rücksprache mit Kollegen für angemessen. Es war ja nicht der erste Bußgeldbescheid, der aus unserem Haus an Matthias Pfeil ging."

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