Freizeitsportler wollen Absturz verhindern

Dreis-Brück/Daun · Seit 13 Jahren haben die Gleitschirmflieger eine Heimat in der Vulkaneifel. Ob sie auch 2014 starten können ist offen, denn eine Verlängerung der Genehmigung für das Areal in Dreis-Brück ist momentan nicht in Sicht.

Dreis-Brück/Daun. Sind die Gleitschirmflieger bald verschwunden vom Himmel über Dreis? Nach derzeitigem Stand ja. Im Jahr 2000 hatte die Kreisverwaltung (KV) in Daun Starts und Landungen erlaubt, aber die Nutzungsberechtigung endet am 15. November. Eine Verlängerung ist nicht in Sicht, weil auf dem gesamten Gelände als Ausgleichsmaßnahme für den A-1-Bau eine Streuobstwiese angelegt wird.
Nach wie vor wollen die Ostwindfreunde mit dem Besitzer der Fläche, der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM), eine Vereinbarung über eine weitere Nutzung erreichen. In einer Online-Petition zum Erhalt des Flugplatzes haben sich 2753 Menschen dafür ausgesprochen, die Unterschriften sollen demnächst dem LBM überreicht werden.
Die Aktion wird aber von der Dauner Ortsgruppe des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) kritisiert. Der Vorwurf: Weder vor Ort in Dreis noch im Petitionstext werde auf die Konfliktsituation zwischen dem Ausüben des Sports und Naturschutzbelangen hingewiesen.
Aus Nabu-Sicht steht das Gleitschirmfliegen in seiner derzeit praktizierten Form nicht im Einklang mit den Schutzbestimmungen des Naturschutzgebiets (NSG) Dreiser Weiher. Wiesenvögel hätten in diesem NSG weniger Schutz als in der freien Feldflur. Landebahn und mehrere Notlandebereiche der Gleitschirmflieger befänden sich in dem geschützten Bereich, in dem Gefährdungen der Tierwelt per NSG-Verordnung verboten seien. Dennoch habe die KV diese Gefährdung jahrelang zugelassen, kritisieren die Naturschützer. "Diese Entscheidung, von der wir erst seit kurzem erfahren haben, ist für uns nicht akzeptabel. Wir bedauern, dass wir erst jetzt in dieser Sache aktiv werden konnten", sagt Nabu-Sprecher Hans-Peter Felten.
Kein Schutz von Wiesenvögeln



Die Gefährdung besteht laut Nabu darin, dass beim Landen oder Abtransport des Gleitschirms - wenn auch unabsichtlich - Gelege zertreten oder die brütenden Vögel von ihren Gelegen vertrieben würden. Der mangelnde Schutz treffe mit den Wiesenvögeln gerade die Vogelgruppe, die in den vergangenen Jahren einen dramatischen Rückgang verzeichnet habe. Intensivierung der Landwirtschaft und Störungen durch die unterschiedlichsten Freizeitnutzungen seien die Gründe hierfür. Mehrere Wiesenvögelarten wie die Feldlerche, das Braunkehlchen oder der Wiesenpieper befänden sich schon auf der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel. Nabu-Sprecher Hans-Peter Felten: "Wenn diese Situation allen bekannt gewesen wäre, hätte mancher der Unterstützer wohl kaum seinen Namen unter die Petition gesetzt hätte."
Joachim Krick von den Ostwindfreunden hält dagegen: "Uns ist bewusst, dass der offiziell ausgewiesene Landeplatz innerhalb des NSG liegt. Allerdings sehen wir in der Praxis hier keine Konflikte." So landeten die meisten Piloten in der Regel wieder direkt am Startplatz und nicht auf den Wiesen im Talkessel. Zudem sei während der Brutzeit das Gras im Landebereich so hoch, dass die Piloten es zu ihrer eigenen Sicherheit vorziehen würden, direkt auf einem Weg neben der Wiese zu landen.
Darüber hinaus finde der größte Teil der Flüge zu Zeiten statt, in denen die Wiesen schon gemäht oder im Winter sogar schneebedeckt seien. Krick: "Von einer ernstzunehmenden Gefährdung der Vögel kann aus unserer Sicht keine Rede sein.”

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