Frist für Schulbuchausleihe läuft bis zum 15. März

Daun/Gerolstein · Anträge auf Lernmittelfreiheit müssen bis zum 15. März eingereicht werden. Informationen dazu erhalten die Schüler in den kommenden Tagen von ihren Schulen. Die Lernmittelfreiheit muss jährlich neu beantragt werden.

Daun/Gerolstein. In den vergangenen Tagen wurden allen Schülern der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, Anträge auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2014/2015 sowie entsprechende Merkblätter zur Antragsstellung ausgehändigt.
Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Die Frist für die Beantragung endet am 15. März. Sollte das Kind danach eine andere Schule in Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Genehmigung des Antrages für die neue Schule übernommen. Anträge, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sollte bis zum oben genannten Termin kein Antrag gestellt beziehungsweise der Antragsteller eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Dazu erhalten die Schüler rechtzeitig Informationen per Elternbrief. red

Infos gibt es montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr bei Jasmin Theisen, Büro 311, Telefon: 06592/933-396, E-Mail: jasmin.theisen@vulkaneifel.de, Thomas Schweisel, Telefon: 06592/933-321, E-Mail: thomas.schweisel@vulkaneifel.de, oder per Mail an die Adresse schulbuchausleihe@vulkaneifel.de