Gefährliche Körperverletzung in Uersfeld: 26-Jähriger zieht Einspruch gegen Strafbefehl zurück

Daun/Uersfeld · Schnelles Prozessende: Seinen Strafbefehl über 2700 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung hat ein 26-jähriger Angeklagter aus dem Oberbergischen Kreis nun doch noch akzeptiert. Er war nach einer Feier kurz vor Weihnachten in Uersfeld mit einem 25-jährigen in Streit geraten. Als dieser am Boden lag, hat er ihm mit dem Fuß ins Gesicht getreten.

Der eindringliche Appell von Richterin Julia Schmitz-Garde fruchtete: "Wenn wir heute hier die Beweisaufnahme starten und es zu einem Urteil kommt, dann wird es auf jeden Fall teurer!"

In die gleiche Kerbe schlug der Vertreter der Staatsanwaltschaft: "Mit Ihrer Behauptung, das sei Notwehr gewesen, werden Sie nicht durchkommen. Sie hätten, nachdem ihr Kontrahent am Boden lag, weggehen können."

Was war passiert? Bei einer privaten Geburtstagsfeier kurz vor Weihnachten vergangenes Jahr in Uersfeld geriet der Angeklagte mit einem 25-jährigen Partygast aus der Verbandsgemeinde Kelberg in Streit. Beide waren offensichtlich betrunken. Als der 25-Jährige rausgeworfen wurde, ging auch der Angeklagte nach draußen. Dort gerieten die beiden erneut in Streit. Laut Aussage des Angeklagten sei er dann von seinem Kontrahenten am Hals gepackt und gewürgt worden. Nach mehrmaliger Aufforderung, von ihm abzulassen, habe er dann zugeschlagen. Sein Kontrahent ging zu Boden. Als dieser gerade wieder aufzustehen versuchte, hat ihn der Angeklagte mit dem Fuß ins Gesicht getreten, wodurch das Opfer eine schwere Prellung davontrug.
Diese Attacke, die der Angeklagte einräumte, wird im Strafgesetzbuch als gefährliche Körperverletzung - wenn auch in einem minderschweren Fall - gewertet. Denn: Der Schuh wird als Waffe angesehen. Darauf steht eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsentzug, die aber auch in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann.

Die Richterin ließ weitere detaillierte Erklärungen darüber folgen, dass der gegen den Angeklagten verhängte Strafbefehl über 2700 Euro bereits relativ niedrig angesetzt sei.

Alleine die Einkommensverhältnisse des Angeklagten, so führte sie aus, müssten laut Vorschrift dazu führen, dass die Höhe des Tagessatzes von 30 auf 60 Euro zu verdoppeln sei. Somit würde sich auch die Gesamtstrafe verdoppeln: auf 5400 Euro. Wenn der Angeklagte darüber hinaus bei der Beweisaufnahme und durch die Zeugenaussagen zusätzlich belastet würde, würde sich auch das Strafmaß weiter erhöhen.

"Wir wollen Sie nicht ins offene Messer laufen lassen, deswegen erklären wir Ihnen das alles vorab - zumal sie keinen Verteidiger neben sich haben", stimmte der Vertreter der Staatsanwaltschaft ein. Nach kurzer Bedenkzeit nahm der 26-Jährige, der verheiratet ist und zwei kleine Kinder hat, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und akzeptierte ihn somit.

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