Geldstrafe und Freispruch für zwei Atomwaffengegner

Ein Webadministrator der "Gewaltfreien Aktion Atomwaffen abschaffen" muss 450 Euro Strafe zahlen, weil er zu verbotenen Protestaktionen am Luftwaffenstützpunkt Büchel aufgerufen hat.

Leonberg/Büchel. (dj) Das Amtsgericht Leonberg hat Erwin Eisenhardt aus Renningen (Baden-Württemberg) von der "Gewaltfreien Aktion Atomwaffen abschaffen" (GAAA) zu einer Geldstrafe von 450 Euro wegen des Aufrufs zu einer Straftat verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, im Juni 2009 über die Internetseite der Gruppe zu Go-In-Aktionen am Luftwaffenstützpunkt Büchel aufgerufen zu haben.

Erwin Eisenhard ist Webadministrator der GAAA. Die ebenfalls angeklagte Koordinatorin des Bündnisses, Marion Küpker (Hamburg), wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Mit den beiden Urteilen blieb das Amtsgericht Leonberg deutlich unter den Strafbefehlen, in denen Geldstrafen zwischen 1500 und 2000 Euro verhängt wurden.

Hintergrund des Prozesses waren die Protestaktionen der Friedensbewegung im Sommer 2009 in der Eifel. Die GAAA gehörte zu den Initiatoren eines Aktions camps in der Nähe von Alflen. In dieser Zeit gab es mehrere Demonstrationen rund um den Fliegerhorst Büchel gegen die dort gelagerten Atomwaffen. Zweimal, am 24. Juli und am 7. August 2009, drangen Atomwaffengegner in das Bundeswehrgelände ein.

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