Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung

Daun · Das Amtsgericht Daun hat einen 75-jährigen Autofahrer aus der Verbandsgemeinde Gerolstein wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 15 000 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Daun. Ein 75-jähriger Autofahrer aus der Verbandsgemeinde Gerolstein hatte Anfang April vergangenen Jahres auf der Bundesstraße 421 zwischen Dockweiler und Daun - kurz vor der Abfahrt nach Waldkönigen - eine 69-jährige Fahrradfahrerin aus der Verbandsgemeinde Daun überfahren. Die Frau, die von Dockweiler aus zum Einkaufen nach Daun unterwegs war, wurde mitsamt ihres Elektrofahrrads in den Straßengraben geschleudert und erlag noch an der Unfallstelle ihren vielfältigen Verletzungen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann fahrlässig und unachtsam gehandelt hatte.
Laut Gutachten hat er zwar unmittelbar vor dem Aufprall noch ein minimales Ausweichmanöver gestartet, die Radlerin dennoch erfasst. Bremsspuren wurden nicht festgestellt.
Da die Frau auffällige Kleidung trug, das Rad mit leuchtend roten Satteltaschen samt Reflektoren ausgestattet war und die Unfallstelle von weither gut einsehbar gewesen sei, wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft mit Verweis auf das Gutachten ausführte, "hätte der Angeklagte die Radfahrerin frühzeitig sehen können und müssen". Zudem hat der Gutachter die Aussage des Angeklagten widerlegt, er sei durch ein Wechselspiel von Licht und Schatten geblendet worden. Laut Bericht hat es zum Unfallzeitpunkt am 7. April kurz vor 11 Uhr wegen des dichten Waldes rechts und links der Straße "keine Blendwirkung" gegeben.
Der Fahrer, der unter der Parkinsonkrankheit leidet, wie während der Verhandlung bekannt wurde, war mit 60 bis 70 Stundenkilometern unterwegs. Laut medizinischem Gutachten waren aber weder Medikamente noch Alkohol zum Unfallzeitpunkt im Spiel. Dennoch zweifelten die Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage wegen der Krankheit grundsätzlich an seiner Fahrtüchtigkeit. Dieser Aspekt wurde letztlich aber nicht weiter verfolgt.
Persönliche Entschuldigung


Zu Beginn der Verhandlung entschuldigte sich der 75-Jährige bei dem Ehemann der Getöteten und drückte ihm sein tiefes Bedauern aus. Er würde den Unfall gerne ungeschehen machen und denke jeden Tag daran, sagte der sichtlich gezeichnete und gebrechlich wirkende Rentner. Noch am Tag nach dem Unfall hatte er diesem bereits einen Entschuldigungsbrief geschrieben. Der Angeklagte räumte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein. Zudem hat er nach dem Unfall freiwillig seinen Führerschein abgegeben. Dies alles, sowie der Umstand, dass er sich bislang nichts hat zuschulden kommen lassen, wirkte sich letztlich strafmildernd aus.
Der Mann des Opfers, der als Nebenkläger auftrat, führte aus, dass er sowohl seelisch, körperlich als auch finanziell unter dem unerwarteten Tod seiner Frau leide. Ihn plagten seither Schlaflosigkeit und ein Tinnitus. Seine gesamte Lebensplanung sei über den Haufen geworfen geworden. Das kinderlose Paar aus Süddeutschland sei in die Eifel gezogen, um einen ruhigen Lebensabend zu verbringen und gemeinsame Reisen zu unternehmen.
Mit dem Strafmaß von 150 Tagessätzen á 100 Euro blieb Richterin Julia Schmitz-Garde unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 180 Tagessätze á 100 Euro gefordert. Die Verteidigung hielt 90 Tagessätze á 60 Euro, also eine Strafe von 5400 Euro, für angemessen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort