Gemeinden gegen Windkraft-Wildwuchs

Hillesheim · Stichwort Energiewende: Die Ansiedlung neuer Windkraftanlagen (WKA) im Hillesheimer Land soll in geregelte Bahnen gelenkt werden. Daher hat der Rat der Verbandsgemeinde (VG) die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Teilbereiche Windkraft und Photovoltaik beschlossen. Der Auftrag ging an das Büro, das bereits an der Oberen Kyll und im Gerolsteiner Land tätig ist.

Hillesheim. Die anstehende Fusion lässt grüßen: Ebenso wie an der Oberen Kyll und in der VG Gerolstein wird das Büro BGHplan aus Trier nun auch im Hillesheimer Land nach geeigneten Standorten für WKA suchen. BGHplan-Geschäftsführer Bernhard Gillich nannte drei Ziele, die dabei im Vordergrund stehen: erstens eine Konzentration, um die vielzitierte Verspargelung der Landschaft zu verhindern, zweitens regionale Wertschöpfung und drittens einen Finanzausgleich zwischen den Dörfern.
Der Reihe nach: Zur Standortfrage sagte Gillich: "Es geht darum, sich auf einige wenige Standorte zu konzentrieren. Ich denke für die VG Hillesheim an zwei oder drei - und zwar sehr ertragreiche - Standorte." Dadurch werde der Eingriff ins Landschaftsbild minimiert.
Maximieren will er hingegen die Einnahmen für die Kommunen. Und das geht seiner Meinung nach am besten, wenn die Kommune und ihre Bürger selbst in WKA investieren. Denn dann sei die Wertschöpfung mit Abstand am größten. Renditen von sieben bis zwölf Prozent seien bei WKA üblich, so Gillich. Der Experte sagte: "Ich bin der Meinung, dass diejenigen die Erträge erzielen sollen, die auch die Lasten tragen." Daher riet er davon ab, Vorverträge mit Windkraftunternehmen abzuschließen.
Apropos Nutzen und Lasten: Um Neid und eventuell einen Wettlauf der Kommunen zu verhindern, schlug er einen "interkommunalen Lastenausgleich" vor. Der könnte vorsehen, dass die Windkraftgemeinden 25 Prozent ihrer Einnahmen den Dörfern geben, die keine Standorte ausweisen können. Oder sämtliche Windkrafteinahmen würden an die VG überwiesen, die im Gegenzug die VG-Umlage senke.
Angesprochen auf den Umstand, dass bereits in vielen Dörfern Windkraftunternehmen angeklopft haben, mahnte Gillich zu Ruhe und Besonnenheit: "Wenn wir einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan hinbekommen, kann ausgeschlossen werden, dass auf anderen Flächen auch Windkraftanlagen aufgestellt werden."
Zudem herrsche kein großer Zeitdruck. Selbst wenn ein Betreiber vor Inkrafttreten der neuen Planung einen Antrag gestellt habe, bleibe der Kommune noch bis zu drei Jahren Zeit, das Begehren zurückzudrängen und die eigene Planung durchzusetzen.
Dazu bedarf es aber eines schlüssigen Gesamtkonzepts und vor allem einer Planung, die auf einheitlichen Kriterien basiert. "Man kann nicht für einen Ort einen Mindestabstand von 1000 Metern festlegen und für einen anderen von 300 Metern, weil da noch eine Anlage auf Gemeindeland passen würde. Das wird sofort kassiert", sagte Gillich.
Vor dem Hintergrund einer möglichen Fusion der Verbandsgemeinden Hillesheim, Gerolstein und Obere Kyll ist nach Ansicht von Bürgermeisterin Heike Bohn (parteilos) nicht nur fürs Hillesheimer Land, sondern für alle drei Gebietskörperschaften eine einheitliche und aufeinander abgestimmte Planung wünschenswert. Und genau dafür haben die Gremien im Westen des Kreises nun den Weg geebnet.
Zudem hatte der Planer Erfolg mit seinem Vorschlag, die Flächen auch nach ihrer Eignung als PHotovoltaikstandorte zu untersuchen. Er sagte: "Ab 2013 erwarte ich hier eine relativ starke Nachfrage, da diese Anlagen genau dann Strom produzieren, wenn er besonders gebraucht wird und daher extrem teuer einzukaufen ist: zur Mittagszeit."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort