Gericht: Angeklagter ist schuldunfähig

Daun. Wegen Schuldunfähigkeit hat das Amtsgericht Daun das Verfahren gegen einen 46-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Daun eingestellt, der wegen Bedrohung seiner ehemaligen Vermieterin angeklagt war. Der Mann ist nach Ansicht des Gerichts und der Staatsanwaltschaft wegen Alkoholsucht und einer zeitweise schizophrenen Psychose nicht schuldfähig.



Der Angeklagte soll im September 2009 mit einer Eisenstange in der Hand zum Haus seiner ehemaligen Vermieterin gegangen sein und zu einem Nachbarn gesagt haben, dass er die Vermieterin und ihr Auto "kaputt schlagen" werde.

Der Betreuer des Angeklagten, ein Sachverständiger und eine Mitarbeiterin einer Werkstatt für psychisch Kranke, in der der Mann arbeitet, hatten von den psychischen Problemen des Angeklagten berichtet. mh

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