Justiz Streit um Bauprojekt: Schlappe für Stadt Hillesheim

Hillesheim/Daun/Trier · Die Kommune ist gegen den Bau eines Mehrfamilienhauses, die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat das Projekt aber dennoch abgesegnet. Was rechtlich in Ordnung war, sagt das Verwaltungsgericht Trier.

 Auf dem brachliegenden Gelände in der Prümer Straße soll bis zum Sommer 2022 ein Mehrfamilienhaus entstehen. Der Stadtrat Hillesheim ist dagegen, der Kreis Vulkaneifel hat dennoch eine Genehmigung erteilt. Der Streit ist vor Gericht gelandet. Foto: Vladi Nowakowski

Auf dem brachliegenden Gelände in der Prümer Straße soll bis zum Sommer 2022 ein Mehrfamilienhaus entstehen. Der Stadtrat Hillesheim ist dagegen, der Kreis Vulkaneifel hat dennoch eine Genehmigung erteilt. Der Streit ist vor Gericht gelandet. Foto: Vladi Nowakowski

Foto: TV/Vladi Nowakowski

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage der Stadt Hillesheim gegen den Kreis Vulkaneifel wegen „Erteilung eines Bauvorbescheids unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens“ abgewiesen. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung: Der Rat der Stadt Hillesheim hatte sich gegen das Projekt eines Investors ausgesprochen, ein Mehrfamilienhaus in der Prümer Straße zu errichten. Begründung: Wegen der Höhe des Gebäudes und der Anzahl der Geschosse werde sich der Bau nicht in die Umgebung einfügen. Die Kreisverwaltung in Daun hatte sich aber über das Votum des Rats hinweggesetzt, das Vorhaben im Herbst vergangenen Jahres abgesegnet. Begründung: Dass die Stadt das Einvernehmen nicht erteile, sei rechtswidrig, weil das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig sei. Der entsprechende Bescheid sei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein im Oktober 2020 zugegangen.

Nachdem im Dezember 2020 im Mitteilungsblatt der VG mit dem Vorhaben geworben worden war, teilte die Stadt dem Kreis mit, sie sei von der Erteilung des Bauvorbescheids ohne ihr Einvernehmen nicht informiert gewesen. Deshalb wurde Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, was der Kreisrechtsausschuss aber nicht gelten ließ mit dem Verweis darauf, dass die einmonatige Widerspruchsfrist abgelaufen sei. Dieser Auffassung haben sich die Trierer Richter angeschlossen. Die VG-Verwaltung in Gerolstein sei richtige Adressatin des Bauvorbescheids gewesen. Entsprechend habe das Widerspruchsverfahren mit der Übersendung des Bauvorbescheids an die VG begonnen. Dass diese ihrer Verpflichtung zur Weiterleitung an die Stadt Hillesheim nicht nachgekommen sei, sei rechtlich unerheblich. Der erst im Dezember eingelegte Widerspruch sei zu spät  eingelegt und dieser vom Kreisrechtsausschuss zu Recht als unzulässig zurückgewiesen worden. Mit Ablauf der Widerspruchsfrist sei der Bauvorbescheid bestandskräftig geworden, so dass dieser nicht mehr anfechtbar gewesen sei.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

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