Gericht stellt Verfahren wegen Körperverletzung gegen Gitarrenlehrer ein

Ein Gitarrenlehrer ist vom Amtsgericht Daun wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt worden. Ein Verfahren wegen Körperverletzung ist eingestellt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Daun. (sts) Mehr als zwei Jahre hatte ein Musiklehrer, der bei der Musikschule Landkreis Vulkaneifel beschäftigt war, einem Mädchen bereits Gitarrenunterricht gegeben, als es im Herbst 2007 zu einem Vorfall kam, der zwischenzeitlich die Gerichte beschäftigt hat.

Das Mädchen hatte dem Gitarrenlehrer erzählt, sie spiele mit dem Gedanken, Pastoralreferentin zu werden. Der Lehrer habe sich daraufhin mit Sätzen wie "Damit versaust du dein Leben" kritisch zum Thema Glauben geäußert und versucht, auf ihre religiöse Überzeugung Einfluss zu nehmen. "Wenn ich dich jetzt umbringe, will Gott das dann auch?", habe er gefragt und ihr seine Hände zur Andeutung eines Würgegriffs an den Hals gelegt und sie leicht geschüttelt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Schmerzen verursacht habe die Berührung nicht, hatte das Mädchen zum Auftakt der Verhandlung vor dem Amtsgericht Daun ausgesagt: "Er hat mir nicht wehgetan. Aber ich habe mich nicht wohlgefühlt." Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen erklärt, über die religiösen Themen sei gesprochen worden, bei der Berührung habe es sich aber eine um beim Unterricht übliche Haltungskorrekturen gehandelt.

Fristlose Kündigung durch die Musikschule



Die Musikschule hatte ihm anschließend fristlos gekündigt. Dagegen zog der Mann vors Arbeitsgericht, allerdings ohne Erfolg. Die juristische Auseinandersetzung ging aber weiter, da der Musiklehrer bei der Staatsanwaltschaft Trier Strafanzeige gegen das Mädchen wegen angeblicher Falschaussage vor dem Arbeitsgericht erstattete. Im Gegenzug zeigten ihn die Eltern wegen falscher Verdächtigung (weil er mit seiner Anzeige die Glaubwürdigkeit der Aussage ihrer Tochter angezweifelt hatte) und Körperverletzung an. Die von ihm erstattete Anzeige wurde eingestellt, während er sich nun vor dem Amtsgericht Daun zu verantworten hatte.

In der Fortsetzung der im September begonnenen Verhandlungen wurde durch Zeugenaussagen, unter anderem die der Eltern des Mädchens, der zeitliche Ablauf nach dem Vorfall beleuchtet. Am Ende blieb es aber dabei: Die Aussage des Mädchens stand gegen die ihres früheren Gitarrenlehrers.

Oberamtsanwalt Bernd Buschmann plädierte darauf, das Verfahren wegen Körperverletzung einzustellen, aber den Angeklagten wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Er habe keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage des Mädchens. Hingegen halte er die Ausführung des Lehrers, bei der Berührung habe es sich um eine Körperkorrektur gehandelt, für "abenteuerlich".

Verteidiger Jörg Ehlen erklärte, der einzige körperliche Kontakt während der Unterrichtsstunden seien übliche Haltungskorrekturen gewesen. Ansonsten äußerte er Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin, es gebe in ihre Aussage viele Ungereimtheiten. Er beantragte Freispruch, sowohl vom Vorwurf der Körperverletzung als auch von dem der falschen Verdächtigung.

Richter Hans Schrot folgte in seinem Urteil dem Plädoyer des Verteidigers nicht. Das Verfahren wegen Körperverletzung werde eingestellt, erklärte Schrot, aber wegen der falschen Verdächtigung verurteilte er den Musiklehrer zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Der Richter sagte, er habe im Gegensatz zum Angeklagten keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens: "Ihre Aussage war stimmig und ihr Verhalten aufrichtig."

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