Gerichtsmediziner soll Klarheit bringen

Daun/Hillesheim. Ein weiterer Verhandlungstag vor dem Amtsgericht in Daun wurde gestern beim Prozess um eine nächtliche Trunkenheitsfahrt eines 52-Jährigen angesetzt. Der Mann, der bei der Kollision mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut hatte, hatte Ende August 2010 einen 18-Jährigen zwischen Nieder- und Oberbettingen überfahren und lebensgefährlich verletzt.



Ein Gerichtsmediziner soll klären, ob der Angeklagte hätte spüren müssen, dass er fahruntüchtig ist - nachdem er rund drei Stunden zuvor keinen Alkohol mehr getrunken hatte. Diese Einschätzung soll zeigen, ob er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das ist vor allem versicherungstechnisch von Belang, denn bei Vorsatz zahlen Versicherungen in der Regel nicht. Fahrer wie Opfer stammen aus der VG Obere Kyll. mh

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