Gerolsteiner Nagelbombe: 32-Jähriger muss zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis

Wittlich/Gerolstein · Angeklagter legt im Prozess Geständnis ab: Das Amtsgericht Wittlich hat den 32-Jährigen aus Gerolstein wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, gewerbsmäßigen Handeltreibens sowie Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

 Diese Nagelbombe hat die Polizei sichergestellt.Foto: Polizei

Diese Nagelbombe hat die Polizei sichergestellt.Foto: Polizei

Untersuchungen des LKA hatten später ergeben, dass die selbst gebastelte Bombe, die mit Stahlstiften ummantelt war und Schießbaumwolle enthielt, eine enorme Sprengwirkung hatte. "Es hätte nur eine Kleinigkeit gefehlt, dann wäre Ihre Wohnung hochgegangen", sagte der vorsitzende Richter des Wittlicher Schöffengerichtes, Stefan Ehses, in der Verhandlung, "es hätten Menschen zu Tode kommen können!"

Der Angeklagte sagte, er habe nicht gewusst, wie gefährlich die Bombe gewesen sei. Ob er diese selbst hergestellt oder von einem Dritten überlassen bekommen hatte, ließ sich im Prozess nicht feststellen.
Nach der Wohnungsdurchsuchung im Juni hatten die Ermittler zunächst auch einen rechtsradikalen Hintergrund nicht ausgeschlossen - dieser ließ sich aber nicht bestätigen. "Ich bin kein Nazi", versicherte der seit Jahren drogenabhängige Angeklagte, der ansonsten im Prozess ein umfassendes Geständnis ablegte: Er räumte damit auch ein, mehrfach einem Bekannten Amphetamine überlassen zu haben. Außerdem waren in seiner Wohnung 99 Gramm Amphetamine gefunden worden.

Wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetzes, gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilte das Schöffengericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

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