Geständnisse mit etwas Milde belohnt

Trier/Hillesheim · Zu Freiheitsstrafen hat das Landgericht Trier drei Männer aus Hillesheim verurteilt. Zwei der Angeklagten wurden Raub, Körperverletzung und Diebstahl vorgeworfen. Der Dritte im Bunde hatte sich an einer Wirtshausschlägerei beteiligt.

Trier/Hillesheim. Die drei Angeklagten hatten sich von Beginn an geständig gezeigt. Als "Gegenleistung" gab es auf Vorschlag der Dritten Großen Strafkammer die Vereinbarung, bei der Verurteilung ein bestimmtes Strafmaß nicht zu überschreiten.
Zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wurde St. (28) verurteilt. Er hatte zugegeben, im April 2014 in Hillesheim einen Mann niedergeschlagen zu haben, um ihn auszurauben.
Außerdem gehen auf sein Konto zwei Diebstähle aus einem LKW und einem Zelt sowie eine Ohrfeige am 6. Juni 2014 gegen seine Ex-Freundin, der eine Wirtshausschlägerei mit "fliegenden Stühlen" und mehreren Verletzten folgte. Das Hauptproblem von St. ist aus Sicht der psychiatrischen Sachverständigen Anette Korte seine Drogenabhängigkeit, die ihn seit Jahren immer wieder auf die schiefe Bahn brachte.
Das Vorstrafenregister von St. beginnt in seiner Jugendzeit und ist gewaltig. Die Kammer ordnete daher zusätzlich die Einweisung in eine Entziehungsanstalt an.
Der Angeklagte A. (31) gab zu, bei dem Raub mit Körperverletzung und den beiden Diebstählen mitgewirkt zu haben. Hinzu kommt der Diebstahl von Dieseltreibstoff aus einem LKW. Den hatte er angeblich mit einem Komplizen, dessen Namen er nicht nennen wollte, inszeniert. Das Problem bei A. ist der Wodka, den er in reichlichen Mengen zu konsumieren pflegt und der ihn aggressiv macht.
Auch seine Vorstrafenakte beginnt im Jahr 2000 und ist eindrucksvoll. A. erhielt dreieinhalb Jahre Haft. Zudem wurde eine Alkohol-Entziehungstherapie angeordnet. Vorsitzender Hardt richtete an beide den dringenden Appell, die Entziehungsmaßnahmen als Chance zu sehen und durchzuziehen, auch "wenn das kein Zuckerschlecken ist".
Der leichteste Fall war V. (31), der Halbbruder von St. Der Angeklagte gab zu, im Juni 2014 an der Wirtshausschlägerei mitgewirkt zu haben. Er kam mit einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung davon.
Die Strafen decken sich weitestgehend mit den Anträgen von Staatsanwalt Christian Hartwig. Auch die Verteidiger Martha Schwiering, Sonja Schell und Axel Bertram gingen damit konform, zumal die Strafhöhen im Rahmen der Vereinbarung lagen.
Das Ergebnis der Geständnisbereitschaft fasste der Vorsitzende Richter Armin Hardt so zusammen: "Uns wurden dadurch fünf weitere Sitzungstage mit 29 Zeugenanhörungen erspart. Hätten wir das durchziehen müssen, wären wir mit den Strafen in einer ganz anderen Kategorie gelandet."
Erklärungen zu den Urteilen gab es noch nicht. Sie sind damit noch nicht rechtskräftig. St. und A. bleiben weiter in Untersuchungshaft. f.k.