Haft für Bedrohung mit Klappmesser

MAYEN. (red) Zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilte das Amtsgericht Mayen einen 68-Jährigen wegen Nötigung und Bedrohung seiner Ehefrau in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Dem in Mayen lebenden, aus Kasachstan stammenden Mann warf der Staatsanwalt vor, dessen von ihm getrennt lebende Ehefrau mit einem Klappmesser bedroht zu haben. Als erste Zeugin wurde die Ehefrau gehört, die den Tatverlauf sehr präzise und ohne Schnörkel schilderte: Sie sei am Silvestermorgen einkaufen und auf dem Weg zu ihrer Wohnung gewesen, als sie gegen zehn Uhr ihrem angetrunkenen Mann begegnet sei. Er habe sie schreiend verfolgt. Vor dem Hauseingang habe er sie dann gepackt, mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihr ein Klappmesser an den Bauch gehalten. Dabei soll der Angeklagte gesagt haben: "Ich bringe dich um. Ich schlachte dich jetzt ab." Sie selbst habe um Hilfe gerufen, was eine ebenfalls in dem Haus lebende Nichte hörte. Sie rief die Polizei. Der 68-jährige Angeklagte räumte die Tat ein. Er habe aber nicht die Absicht gehabt, mit dem Messer zuzustoßen. Der Alkohol sei schuld gewesen, dass er so etwas gesagt und angedroht habe. Die Staatsanwaltschaft beantragte zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an.

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