Halteverbot auf B 421 gilt weiter

HILLESHEIM. (mh) Das erst vor wenigen Monaten in der Augustiner Straße in Hillesheim (B 421) eingeführte absolute Halteverbot (der TV berichtete) wird aufrecht erhalten. So urteilte das Verwaltungsgericht Trier.

Damit wurde die Klage des Ärzte-Ehepaars Friedrich Zeuss und Petra Neis-Zeuss gegen die Verbandsgemeinde Hillesheim abgewiesen. Die Kläger wollten erstreiten, dass ihre Patienten direkt vor der Praxis parken dürfen - zumindest für eine kurze Zeit. Diesen Antrag wies das Gericht nun mit der Begründung zurück, dass das öffentliche Interesse (den Verkehrsfluss auf der Bundesstraße zu verbessern) das private Interesse (der Ärzte und deren Patienten) überwiege. Weiterhin wurde als Begründung aufgeführt, dass es auf der gegenüberliegenden Straßenseite Kurzzeitparkplätze und in weniger als 100 Metern Entfernung weitere Parkplätze gibt, und dass die Kläger auf ihrem Grundstück zwei weitere Parkplätze einrichten könnten. Dem TV sagte Friedrich Zeuss, dass er aus Geld- und Zeitgründen und wegen der geringen Aussicht auf Erfolg gegen das Urteil keine Beschwerde einlegen werde: "Ich werde mich nicht auf einen langen juristischen Kampf einlassen." Die Entscheidung hält der Arzt dennoch für "grundverkehrt", zudem fühlt er sich mit seinem Problem "allein gelassen". Zwischenzeitlich, nachdem einige seiner Patienten bereits ein Knöllchen bekommen hätten, habe es ein Gespräch mit Bürgermeisterin Heike Bohn und dem Leiter des Ordnungsamts, Herbert Mastiaux, gegeben. Der Arzt will nun eine Parkbucht parallel zur Straße bauen. Das reicht zwar nur für ein Auto, aber "anders ist das Ausparken viel zu gefährlich", sagte Zeuss.

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