Drama um frierende Mieter Firma repariert Heizungen „Am Rasbach“

Gerolstein · Nach Krisentreffen von Stadt, Verwaltung sowie Vertreter der Mieter und der Immobiliengesellschaft ist ein Heizungsfachmann beauftragt worden, die maroden Anlagen zu reparieren. Noch aber frieren weiterhin Menschen Am Rasbach.

 Viele Wohnungen sind wieder warm Am Rasbach, aber noch immer nicht alle. Nun ist eine Firma beauftragt worden, die Schäden zu reparieren.

Viele Wohnungen sind wieder warm Am Rasbach, aber noch immer nicht alle. Nun ist eine Firma beauftragt worden, die Schäden zu reparieren.

Foto: TV/Clara Zins-Grohe

Auch nachdem der Gashahn wieder aufgedreht wurde, sitzen weiterhin Menschen in der Wohnsiedlung Am Rasbach in Gerolstein im Kalten – wegen kaputter Heizungen und maroder Verteiltechnik. Abhilfe sollte ein kurzfristig anberaumtes Krisentreffen schaffen, an dem Vertreter der Verbandsgemeinde (VG), der Stadt, der Mieter und (per Videoschalte) der Immobiliengesellschaft Saad Immo und von der Hilfsorganisation Eifellicht teilgenommen haben. Laut Hans Peter Böffgen, Bürgermeister der VG Gerolstein, ist in gemeinsamer Absprache nun eine Fachfirma beauftragt worden, sich das alles anzuschauen. Böffgen: „Ergebnis ist: Einer der beiden großen Blöcke läuft, der andere nicht. Als Sofortmaßnahme wurde nun erstmal alles so umgestellt, dass alle Heizungen mit halber Kraft laufen – bis das erforderliche Ersatzteil für die Steuerung da ist.“ Aber das könne dauern. Und auch trotz dieser Umstellung sind weitere Wohnungen kalt. Böffgen: „Es wurde ebenso festgestellt, dass in den Wohnblöcken 2, 4, 6 und 17 Heizungen und Gasthermen für das Warmwasser defekt, Heizkörper teilweise ausgebaut sind. Auch das checkt jetzt die Fachfirma mal ganz genau.“

Falls Bedarf bestehe und angemeldet werde, werde die VG die Duschen im Hallenbad für die Bedürftigen zur Verfügung stellen, kündigte Böffgen an. Zudem habe das DRK angeboten, von Wohnung zu Wohnung zu gehen und zu prüfen, wer besonders hilfsbedürftig ist.

Auf die Frage, wieso die VG, die ja eigentlich gar nicht zuständig sei, tätig werde, meinte der Bürgermeister: „Um den Menschen, die da leben, schnell zu helfen.“ Auf die Frage, wer die Kosten übernehme, meinte er: „Das werden wir sehen. Herr Saad meinte jedenfalls, dass die Gesellschaft die zusätzlichen Stromkosten für die von Eifellicht verteilten Heizlüfter übernehmen wolle. Da bin ich mal gespannt.“

Heiz-Situation Am Rasbach Gerolstein
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Heiz-Situation Am Rasbach in Gerolstein

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Foto: TV/Clara Zins-Grohe

Die hochschwangere Marie Cohsmann, über die wir unlängst berichtet haben, sagt, dass bei ihr die Heizung wieder funktioniere. Seit Donnerstag gebe es auch wieder warmes Wasser. Angesprochen auf das Angebot, die Duschen im Hallenbad nutzen zu können, falls die Warm-Wasser-Versorgung wieder ausfalle, sagte sie spontan: „Oh, das wäre schön.“

Anwohner Godehard Lützeler sagt ebenfalls erleichtert: „Wir haben erreicht, dass der Sanitärfachbetrieb Herscheid die defekte Heizungspumpe austauschen kann. Es kann aber noch ein paar Tage dauern, bis die Pumpe vor Ort ist und installiert werden kann“ Die Fachfirma habe jedoch eine Lösung gefunden, um bis dahin fast alle Anwohner mit Wärme zu versorgen, ausgenommen acht Wohnungen, in denen vor Monaten defekte Heizkörper entfernt wurden. Aber auch hierfür gebe es ein Provisorium. „Ich hoffe, das Thema ‚jetzt wird´s frostig‘ kann zu den Akten gelegt werden“, sagt Lützeler.

Der Mieterverein Trier erläutert unterdessen, was betroffene Mieter in derartigen Fällen tun können. Im Wesentlichen sei dies eine Mietminderung, sollte der für die Beheizung verantwortliche Vermieter diese nicht gewährleisten, etwa auf Grund eines eigenen Zahlungsverzuges. „Es liegt ein Mangel vor“, erklärt Roksana Fuchs vom Trierer Mieterverein, „und für die Höhe der Mietminderung ist der Umfang der Beeinträchtigung entscheidend“. Es komme auf die Zimmertemperaturen und Dauer der Beeinträchtigung ... an.

„Sollte die Wohnung aufgrund des totalen Heizungsausfalls während der Heizperiode komplett unbewohnbar sein, so kann eine Mietminderung bis zu hundert Prozent für die Dauer der Beeinträchtigung vorgenommen werden, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter über den Mangel informiert wurde“, sagt sie.

Ein prophylaktischer Schutz in solchen Fällen sei jedoch kaum möglich. „Erhält der Mieter Kenntnis, dass die Einstellung der Versorgung im Raum steht, ist dringendes Handeln nötig: Sich mit anderen betroffenen Mietern zusammentun, Kontakt mit dem Vermieter und eventuell mit dem Versorger direkt aufnehmen und mit ihnen nach den möglichen Lösungen suchen.“

Der Bund der Energieverbraucher sieht jedoch auch den Gesetzgeber in der Pflicht. Früher habe gegolten, dass Versorger keine Liefersperre verhängen durften. Notfalls hatten die Mieter die Möglichkeit, per einstweiliger Verfügung gegenzusteuern und selbst Verträge mit den Versorgungsunternehmen zu schließen. „Neuerdings versagen Gerichte aber Mietern entsprechenden Schutz vor Liefereinstellungen, lehnen eine einstweilige Anordnung auf Weiterlieferung ab und machen einen Vertragsabschluss mit den Versorgungsunternehmen von der Übernahme der Vermieterschulden abhängig.“ Die Gerichte argumentieren, dass es zwischen Versorger und Mieter keinerlei Vertragsverhältnis gibt.

Der Bund der Energieverbraucher hält diese Rechtslage für unvereinbar mit den Grundsätzen und der Verfassung: „Der Mieter zahlt für Strom und Gas und wird dennoch nicht mehr versorgt. Und das, obwohl ihn keinerlei Verschulden trifft. Dies geschieht mit Billigung der Gerichte.“ Das müsse gesetzlich unterbunden werden. Diese Forderung zum Schutz von Mietern wurde bereits 2003 erhoben. Geschehen ist seitdem… nichts.

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