Hat der Kreistag ein Mitspracherecht?

Daun · Die aktuellen Ereignisse um die Kreissparkasse (KSK) Vulkaneifel beschäftigen auch den Kreistag: Am 22. Dezember ist eine nichtöffentliche Sondersitzung. Bis dahin soll auch die Frage geklärt sein, ob nur der Verwaltungsrat der Bank oder auch der Kreistag bei der Vertragsverlängerung des Bankdirektors zu entscheiden hat.

 Beschäftigt derzeit den Kreistag und die Bankenaufsicht samt Verband: die Kreissparkasse Vulkaneifel. TV-Foto: Archiv/Mario Hübner

Beschäftigt derzeit den Kreistag und die Bankenaufsicht samt Verband: die Kreissparkasse Vulkaneifel. TV-Foto: Archiv/Mario Hübner

Daun. Der Verwaltungsrat der KSK Vulkaneifel hat in nichtöffentlicher Sitzung der Vertragsverlängerung des Vorstandsvorsitzenden der Bank, Dieter Grau, ab 2013 nicht zugestimmt.
Landrat Heinz Onnertz (parteilos), der zugleich Vorsitzender des Verwaltungsrats der KSK ist, spricht von einem "immensen Schaden", der durch die überraschende Personalentscheidung für die Bank entstanden ist.
Experten sind sich nicht einig


Er sagt: "Zum einen ist die Reputation der Sparkasse, die zwar die kleinste, aber eine der besten im Land ist, beschädigt worden. Zum anderen ist die Bank, die auch in Zeiten der Krise stets ein Hort der Sicherheit war und ist, unnötig ins Gerede gekommen. Und das, nachdem nach der Fusionsdiskussion vor drei Jahren endlich wieder Ruhe reingekommen war."
Der Kreisvorstand (Landrat und die drei Beigeordneten) hat daher für 22. Dezember eine nichtöffentliche Sondersitzung des Kreistags anberaumt. Onnertz begründet das mit "Dringlichkeit" und "hohem Informationsbedarf des Kreistags". Im Zentrum der Sitzung wird dabei die Frage stehen: Welche Kompetenz hat die Vertretung der Träger (der Kreistag) in Bezug auf die Vertragsverlängerung mit dem Vorstandsvorsitzenden? Also: Wer ist letztlich für die Personalie zuständig?
Da sind sich die Experten bislang nicht einig. So sagt Hans-Richard Palmen von der Sparkassenaufsicht im Wirtschaftsministerium des Landes: "Diese Frage ist jetzt neu aufgeworfen worden, da wir einen solchen Fall noch nie hatten. Es gibt im Gesetz sich widersprechende Passagen. Man kann hier von einem Spannungsverhältnis zwischen den beiden Organen Kreistag und Verwaltungsrat sprechen."
Stellungnahme ist in Arbeit



Grundsätzlich sei es nach bisheriger Auffassung so, dass die erstmalige Bestellung des Bankenvorstands Sache des Kreistags sei. Palmen spricht vom Grundverhältnis. Etwas anderes ist das sogenannte Betriebsverhältnis, in dessen Rahmen auch Vertragsverlängerungen geregelt werden. Also das laufende Geschäft. Und das ist nach bisheriger Auffassung stets Sache des Verwaltungsrats gewesen.
Die Frage würde daher nun - weil sich auch Landrat Onnertz an die Aufsicht gewandt habe - juristisch geprüft. Und zwar, indem auch die Sparkassengesetze anderer Bundesländer nach diesbezüglichen Regelungen durchforstet würden. Und es wird mit dem Sparkassenverband des Landes beraten.
Deren Sprecherin Christiane Becker teilte auf TV-Anfrage mit: "Derzeit führen wir Gespräche mit der Sparkassenaufsicht mit dem Ziel einer abgestimmten rechtlichen Stellungnahme."
Palmen ist zuversichtlich, dass diese bis zur Kreistagssitzung am 22. Dezember vorliegt. Das wäre auch Landrat Onnertz nach eigenem Bekunden "sehr recht".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort