HINTERGRUND

GANZTAGSSCHULE (GTS) VERPFLICHTENDE GTS I: Alle Kinder der Schule sind verpflichtet, am Ganztagsunterricht teilzunehmen. Die Kinder, deren Eltern eine Teilnahme ablehnen, müssen die Schule wechseln.

Hauptvorteil dieser Variante ist die Möglichkeit, den üblicherweise am Vormittag dicht gedrängten Unterricht über den gesamten Tag zu verteilen. Denn: Sechs Stunden konzentriertes Lernen ohne größere Pausen gilt heutzutage als wenig effektiv. Demnach könnten "Entspannungsangebote" wie AGs in den Vormittag rutschen und den Unterrichtsblock auflockern, Stunden klassischer Fächer wiederum würden teilweise am Nachmittag angeboten. Positiver Nebenaspekt der verpflichtenden Form: Kinder aller sozialen Schichten werden gemeinsam unterrichtet. In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 14 verpflichtende GTS - jedoch fast nur in größeren Städten mit Ausweichangebot.VERPFLICHTENDE GTS II: Als Ausnahme - nicht zuletzt um zu verhindern, dass viele Kinder die Schule wechseln - besteht die Möglichkeit, dass von einer Jahrgangsstufe beispielsweise drei Klassen als verpflichtende GTS-Klassen eingerichtet werden, und in einer Klasse der "normale" Halbtagsunterricht angeboten wird. Beide Angebote laufen parallel nebeneinander.FREIWILLIGE GTS: Die in Rheinland-Pfalz fast ausschließlich angebotene Form der GTS zielt vor allem darauf ab, das Betreuungsangebot der Schüler am Nachmittag zu verbessern. Das kommt unter anderem Alleinerziehenden sowie Familien, bei denen Vater und Mutter berufstätig sind, zugute. Lediglich die Schüler, die angemeldet sind, nutzen das Nachmittagsangebot. Dieses muss sich aber nicht - wie vielerorts üblich - auf Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote wie AGs beschränken, sondern kann auch fächerübergreifende Projekte und Förderunterricht wie Deutsch- oder Englisch-Kurse umfassen. Die Anmeldung ist auf ein Jahr befristet. (mh)

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