HINTERGRUND

Voraussetzungen Eine mögliche Außenstelle des Standesamts wird vorab von der Verwaltung und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genau unter die Lupe genommen. Ist auch der Eigentümer des Objekts damit einverstanden und werden die Voraussetzungen (Räume, separater Eingang, Art des Gebäudes) erfüllt, steht einer Zulassung nichts im Wege.

Grundsätzlich kann jeder heiraten, wo er möchte. Die Eheschließung muss aber beim Heimat-Standesamt angemeldet werden. Besteht der Wunsch, an einer zugelassenen Stelle außerhalb der zuständigen Verbandsgemeinde zu heiraten, bekommt das Brautpaar vom Heimat-Standesamt eine Ermächtigung, die dem Standesamt in der betreffenden Region vorgelegt werden muss. Dieses prüft dann noch einmal die Formalitäten.(HG)

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