HINTERGRUND

Sexuelle Belästigung Aus der Statistik der Polizeiinspektion Daun: 2005 wurden im Bereich der Polizeiinspektion (PI) Daun (Kreis Daun außer Verbandsgemeinde Obere Kyll) 24 Fälle von Beleidigungen auf sexueller Grundlage registriert.

Bei einer Aufklärungsquote von 95,8 Prozent wurden 13 männliche und sechs weibliche Tatverdächtige ermittelt. Dabei handelt es sich nicht um Teenagerstreiche, denn die Hälfte der ermittelten Personen waren Erwachsene. Neun Tatverdächtige waren unter 21 Jahre alt. Die Opfer sind meistens Frauen. Die Zahl der weiblichen Opfer liegt bei 22, der männlichen bei drei. Es ist außerdem ein Irrtum zu glauben, dass sich diese Straftaten meist in der Schlammschlacht nach einer Beziehung einstellen. In 14 der 24 Fälle gab es nämlich nur eine flüchtige oder gar keine Vorbeziehung. Zu den einzelnen Vorgehensweisen per SMS, Briefen oder verbalen Angriffen liefert die polizeiliche Kriminalstatistik keine detaillierten Angaben. "Auch wenn die Zahlen für dieses Phänomen eine enge Täter-Opfer-Beziehung nicht erkennen lassen, gibt das polizeiliche Merkblatt ,Wer schlägt, muss gehen' wertvolle Tipps", erklärt Norbert Müller, Chef der Wittlicher Kriminalpolizei. Das neue Polizeigesetz gibt der Polizei nämlich etliche Möglichkeiten, mit kurzfristigen Maßnahmen gegen die Täter vorzugehen. Dazu zählen, die Anzeige bei der Polizei vorausgesetzt: Das "Näherungsverbot", wonach es dem Täter verboten ist, sich dem Opfer zu nähern oder bewusst ein Zusammentreffen herbeizuführen. Das "Kontaktverbot", wonach es dem Täter verboten ist, mit dem Opfer Verbindung, auch über Fernkommunikation per Handy oder Telefon, aufzunehmen. Bei Telefonterror (auch bei Stalking) kann die Polizei, mit Einwilligung des Anschlussinhabers, Telefongespräche aufzeichnen. Das Merkblatt "Wer schlägt, muss gehen" ist in jeder Polizeidienststelle erhältlich. Informationen gibt es außerdem im Internet unter www.polizei.rlp.de unter dem Suchbegriff "Gewalt in engen sozialen Beziehungen" oder unter www.rigg-rlp.de(vog)

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