HINTERGRUND

Integrationskurs Als "Kernstück des neuen Zuwanderungsgesetzes" bezeichnet die Bundesregierung den Integrationskurs. Für die soziale und berufliche Integration stehe das Erlernen der deutschen Sprache an erster Stelle.

Der Integrationskurs besteht aus einem Basis- und einem Aufbausprachkurs (jeweils drei Monate lang). Darauf folgen 30 Unterrichtsstunden Gesellschaftskunde mit den Themen deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. Zum Abschluss muss ein Test gemacht werden, der die Sprachprüfung nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen" mit dem "Zertifikat Deutsch" enthält. Die Teilnahme an dem Kurs kann von der Ausländerbehörde oder dem Sozialamt verpflichtend vorgeschrieben werden. Berechtigt sind alle Spätaussiedler, neu zugewanderte Ausländer und Ausländer, die bereits länger in Deutschland leben, sowie Bürger der Europäischen Union (sofern es freie Kursplätze gibt). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechnet für 2005 mit 98 000 Neuzuwanderern, 40 000 Spätaussiedlern und 56 000 Ausländern, die länger in Deutschland leben und an Integrationskursen teilnehmen werden. Bis Ende September besuchten mehr als 70 000 Zuwanderer einen der 5200 Kurse. Insgesamt 162 000 Einwanderern war bis dahin die Teilnahme bewilligt worden. Innerhalb einer Frist von zwei Jahren müssen sie einen Integrationskurs besuchen. 6,7 Millionen der 82,5 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft. (vog)

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