HINTERGRUND

Verbandsgemeinde-Umlage Die Erhebung der Verbandsgemeinde-Umlage basiert auf Paragraf 72 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung. Dort heißt es: "Soweit die eigenen Einnahmen der Verbandsgemeinde nicht ausreichen, werden die von ihr benötigten Mittel als Umlage von den Ortsgemeinden aufgebracht. Das nähere bestimmt das Finanzausgleichsgesetz." Mehrausgaben In der Liste ist beispielhaft aufgeführt, wie viel Mehrausgaben pro Jahr Gemeinden in der VG Daun durch eine Umlagenerhöhung auf 45 Prozent gegenüber dem Hebesatz aus dem Jahr 2003 zu tragen haben: Stadt Daun: 226 510 Euro Mehren: 24 000 Euro Gillenfeld: 21 920 Euro Brockscheid: rund 1500 Euro Darscheid: knapp 15 000 Euro Gründe der Verwaltung Die Dauner Verbandsgemeinde-Verwaltung führt vor allem drei Gründe für die Erhöhung der VG-Umlage ins Feld. FEHLBETRAGS-ABDECKUNG: Zur Entlastung der Ortsgemeinden und in der Hoffnung auf eine Entspannung der Lage im Jahr 2004 wurde laut Bürgermeister Werner Klöckner im Jahr 2002 auf die notwendige und von der Kommunalaufsicht geforderte Umlage-Erhöhung von rund vier Prozent verzichtet. Schon seinerzeit seien die Umlagegrundlagen, vor allem bei der Gewerbesteuer, drastisch eingebrochen. Nun müsse das - durch die erlassene Haushaltssperre reduzierte - Defizit aus dem Jahr 2002 in Höhe von 205 600 Euro im Haushalt 2004 abgedeckt werden. UMLAGEGRUNDLAGEN: Die Umlagegrundlagen gehen um rund 370 000 Euro zurück. Auf Steuereinnahmen (vor allem Gewerbe- und Einkommensteueranteile) entfallen 465 000 Euro, durch höhere Schlüsselzuweisungen der Ortsgemeinden können 95 000 Euro kompensiert werden. GERINGERE ZUFÜHRUNG: Vom Vermögenshaushalt können dem Verwaltungshaushalt im Jahr 2004 118 000 Euro weniger zugeführt werden. Bürgermeister Werner Klöckner verweist darauf, dass trotz Anhebung des Umlagesatzes im Haushalt ein Fehlbedarf von rund 70 000 Euro verbleibt.(bl)

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