Brauchtum Hüttenbrennen in der Eifel erlaubt, aber Menschenansammlungen verboten
Bitburg/Prüm (red) Das Hüttenbrennen findet in diesem Jahr anders statt als in den Jahren vor Corona. Darüber hatten wir berichtet. Allerdings war offenbar nicht klar geworden, dass eine Bildung von Zuschauergruppen nicht erlaubt ist, denn es gilt das Ansammlungsverbot.
Heißt: Gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung (Paragraf 2) darf man nur so am Hüttenbrennen teilnehmen: zusammen mit den Personen aus einem Haushalt plus einer Person aus einem anderen Haushalt sowie Kinder nur aus diesen beiden Haushalten. Ein Feuer darf in Abstimmung mit der Ortsgemeinde errichtet werden. „Jedoch der Aufenthalt kleiner Personengruppen am Hüttenfeuer, die sich im Verlauf des Abends miteinander vermischen, soll ausdrücklich vermieden werden“, teilt die Kreisverwaltung mit. Auch die das Konsumieren von Alkohol im öffentlichen Raum sei derzeit nicht möglich.
Entzündet Ihre Gemeinde dieses Jahr ein Feuer? Dann melden Sie sich unter eifel@volksfreund.de