Justiz Prozess in Daun: Es geht um versuchte Bestechung

Daun · Auftakt im Amtsgericht: Angeklagt ist ein Mann aus Mannheim, Belastungszeugen sind Bahnbedienstete.

Wer Beamte oder öffentlich Bedienstete besticht, macht sich strafbar: Zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft bewegt sich der Rahmen. Von daher geht es für A. um viel, wenn er vor dem Amtsgericht in der Kreisstadt als Beklagter erscheint.

Ihm wird laut Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, im Sommer 2016 einen Beamten der Deutschen Bahn in Gerolstein versuchsweise bestochen zu haben. Er soll dem Beamten ein Bündel Geldscheine übergeben haben mit der unmissverständlichen Aufforderung, im Gegenzug mangelhafte Reinigungsarbeiten besser zu bewerten. Damit sollten, so der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf, „erwartete Geldabzüge abgewehrt und in gegenteilige Bonuszahlungen für besonders gute Leistungen verwandelt werden“.

A. soll diesen Bestechungsversuch als Führungskraft einer Reinigungsfirma unternommen haben, welche für die Innenreinigung und die Beseitigung von Graffiti beauftragt war. Der fragliche Beamte habe das Geld sofort zurückgewiesen.

Der Beklagte, ein verheirateter Familienvater und Betriebsleiter eines Service-Unternehmens, hat sich zum Auftakt des Prozesses in Daun gegen die Vorwürfe gewehrt.

So ist nun ein zweiter Termin am Amtsgericht notwendig, um neu benannte Zeugen zu vernehmen. Der nächste Verhandlungstermin ist Mitte März.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort