Im Straßenstreit haben jetzt die Richter das Wort

Daun · In dem vom der Mehrheit des Kreistags Vulkaneifel angestrebten Rechtsstreit um die Zuständigkeit bei der Abstufung und Einziehung von Kreisstraßen geht es bald vor Gericht. Die mündliche Verhandlung ist vom Verwaltungsgericht Trier auf den 23. August festgelegt worden.

Daun. Viele Stunden ist schon im Kreistag diskutiert und gestritten worden. Nun geht es vor Gericht weiter.
Am 23. August werden die unterschiedlichen Auffassungen, wer für die Abstufung und Einziehung von Kreisstraßen zuständig ist, vorm Verwaltungsgericht noch einmal vorgetragen.
Eine Kreistagsmehrheit aus CDU, Bürgerunion und Teilen der FDP hatte Ende vergangenen Jahres beschlossen, dass keine Kreisstraßen mehr zu Gemeindestraßen abgestuft oder aufgegeben und die bis dahin abgestuften Straßen wieder zu Kreisstraßen werden. Dagegen legte Landrat Onnertz sein Veto ein und setzte die Beschlüsse aus, weil sie seines Erachtens nach rechtswidrig waren.
Als in einer Folgesitzung die Kreistagsmehrheit aus CDU, BUV und Teilen der FDP auf ihrer Einschätzung beharrte, schaltete sich die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier als Kommunalaufsicht für den Kreis Vulkaneifel ein: Sie gab Onnertz in allen Punkten recht.
Begründet hat sie ihre Entscheidung unter anderen damit, dass "dem Kreistag in Bezug auf die Kreisstraßenabstufung … die Beschlusskompetenz fehle". Denn Abstufungen würden klar nach einem Kriterienkatalog vorgenommen.
Aber auch die Stellungnahme der ADD führte zu keinem Sinneswandel: Im Februar blieb die Kreistagsmehrheit bei ihrer Haltung. Konsequenz: ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht in Trier. In der mündlichen Verhandlung werden die Kontrahenten ihre Argumente vortragen. Ein Urteil ist in der Regel nicht zu erwarten, aber die Ausführungen der Richter zum Sachverhalt lassen häufig schon eine Tendenz erkennen, wie ihre Entscheidung ausfallen könnte.
Ulli Meyer (Linke), der mit CDU und BUV gestimmt hat, ist gespannt auf das Urteil. Aus seiner Sicht hat dieser Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung im Verhältnis zwischen Landrat/Verwaltung und Kreistag. Er geht davon aus, dass das unterlegene Lager in die nächste Instanz (Oberverwaltungsgericht Koblenz) gehen wird.
Landrat Heinz Onnertz hat nach wie vor keinen Zweifel daran, dass seine Rechtsauffassung vor Gericht Bestand haben wird: "Ich sehe der Verhandlung gelassen entgegen."

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