In Mannebach läuft's rund in Sachen Windkraft

Kelberg/Mannebach · Der Verbandsgemeinderat Kelberg treibt die Windkraftnutzung voran. Er hat im Flächennutzungsplan einstimmig Abstände für Windenergieanlagen festgelegt und dabei Kleinstflächen von einer Windkraftnutzung ausgeschlossen. Diese und die weiteren Vereinbarungen decken sich mit dem Pachtvertrag, den die Gemeinde Mannebach im März mit einem Windpark-Betreiber geschlossen hat.

Kelberg/Mannebach. Windräder in den Gemarkungen von Mannebach - niemals! So äußerten sich Ortsbürgermeister Walter Eich, der Gemeinderat und die Einwohner. Aber: Das ist zwölf bis 15 Jahre her.
Als Beitrag zur Energiewende und als Einnahmequelle hat Mannebach sich inzwischen ganz klar für die Windkraft entschieden. Seit März 2012 besteht ein Pachtvertrag mit dem Unternehmen Prokon (Itzehoe). Und wenn im Laufe des Jahres 2013 die Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) zu einem positiven Abschluss kommt, wird wohl sehr bald auf einer 120 Hektar großen gemeindeeigenen und für Windkraft geeigneten Fläche ein Park mit acht Windenergieanlagen (WEA) stehen.
Solidarpakt geschlossen


Umfassende Information und größtmögliche Transparenz waren für Ortsbürgermeister Eich von Anfang an die wesentlichen Säulen in dem Entscheidungsprozess für den Windpark. Gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeinderates und mit interessierten Bürgern besichtigte er Unternehmen der Windkraft-Branche sowie kommunale Windparks.
In den Einwohnerversammlungen wurden gerade auch die kritischen Stimmen sehr ernst genommen. "Das Dorf steht meines Erachtens nach heute geschlossen hinter der Entscheidung", betont Walter Eich. Eine der acht Anlagen wird auf der Gemarkung Bereborn errichtet - "weil unsere Partnergemeinde selbst keine geeignete Fläche hat und wir ihr auf diese Weise die Möglichkeit von finanziellen Einnahmen geben können", sagt Mannebachs Bürgermeister.
Das zukünftige Windpark-Gelände Mannebach erfüllt alle Bedingungen des FNP. Der Mindestabstand von 900 Metern zu Mannebach und den angrenzenden Dörfern Reimerath, Hünerbach und Brücktal als "Orte ohne besondere Funktion Wohnen" wird ebenso eingehalten wie die Mindestanforderung von mehr als sechs Metern pro Sekunde an durchschnittlichem Windaufkommen (Windhöffigkeit). Mit der 120 Hektar großen Fläche wird dem Konzentrationsgebot der Kommunalen Bauleitplanung Rechnung getragen. Sie schreibt eine Mindestfläche von 20 Hektar vor.
Der Abstand zu den beiden Einzelgehöften (Künstlerhaus Schwippert in Hünerbach und Weilcheswieserhof in Bereborn) beträgt wie gefordert mehr als 500 Meter. Ein Schwarzstorch-Horst bei Kirsbach ist vier Kilometer entfernt; drei müssen es mindestens sein. Es gibt keine Rot- und Schwarzmilan-Brutstellen im Umkreis von einem Kilometer. Das sogenannte faunistische Gutachten, das das Aufkommen von Greifvögeln, Fledermäusen und Zugvögeln während eines Jahres dokumentiert, ist erstellt und enthält keine Bedenken.
Und wenn tatsächlich gebaut wird und es dann doch eine Flaute - in welcher Form auch immer - gibt? "Für jede WEA wird eine Rückbau-Bürgschaft von 160 000 Euro hinterlegt", erklärt Walter Eich. Und ergänzt: "Mir gefällt zudem, dass in der Verbandsgemeinde Kelberg ein Solidarpakt mit Geber- und Nehmergemeinden eingerichtet wurde." Soll heißen: Die Gemeinden mit Windpark geben den Gemeinden ohne einen Teil ihrer Einnahmen ab.

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