In Rambo-Manier auf der Autobahn

Lichthupe, Vollbremsung, Ramm-Versuch: Zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, 15 Monaten Führerscheinentzug sowie 500 Sozialstunden wurde ein 23-Jähriger aus der Verbandsgemeinde (VG) Daun rechtskräftig verurteil, weil er im "Rambo-Manier" einen anderen Autofahrer auf der Autobahn genötigt und gefährdet hatte.

Daun. Als Staatsanwalt Klaus Pallien vor dem Amtsgericht Daun die Anklageschrift verliest, will man seinen Ohren nicht trauen und fühlt sich unweigerlich in einen Actionfilm versetzt. Aber nicht Hollywood, sondern Eifeler Realität wird zum Besten gegeben.

Tatort: die Autobahn zwischen Manderscheid und Daun. Tatzeit: ein Herbstabend. Der arbeitslose 23-Jährige, der erst zwei Monate zuvor seinen Führerschein wiederbekommen hat, fährt mit hoher Geschwindigkeit dicht auf seinen Vordermann auf, einen heute 50-jährigen Fotografen aus Köln, und nötigt ihn dann mehrmals mit der Lichthupe.

Der Kölner ist gerade dabei, mit etwa Tempo 120 einige Fahrzeuge zu überholen. Anschließend fährt er etwas langsamer, weil danach nur noch Tempo 100 erlaubt ist. Der Angeklagte schert nach rechts aus, überholt auf dem Standstreifen, setzt sich wieder vor den Bus des Kölners und: Vollbremsung!

Der Fotograf reagiert geistesgegenwärtig und steigt ebenfalls voll in die Eisen. Der Wagen des Angeklagten, in dem sich auf der Rücksitzbank seine Freundin und deren gemeinsames, sieben Monate altes Kleinkind sowie auf dem Beifahrersitz ein Kumpel befinden, gerät ins Schleudern und kommt auf den Grünstreifen in Nähe der Mittelleitplanke. Einen Unfall kann der 23-Jährige aber gerade noch verhindern.

Der Albtraum ist noch lange nicht zu Ende



Doch damit ist der Albtraum noch nicht zu Ende. Der Angeklagte, der weiter gefahren ist, wartet nämlich auf dem Standstreifen am Autobahndreieck Vulkaneifel. Als der Kölner vorbeifährt, holt er auf, fährt neben sein "Opfer" und versucht mehrmals, dessen Bus zu rammen. Dazu kommt es nicht, weil der verheiratete Vater eines achtjährigen Sohnes ausweichen kann.

Danach geht es auf der B 421 weiter. Dort überholt der Angeklagte, macht erneut eine Vollbremsung und zwingt seinen Kontrahenten so zum Stillstand. Danach rennen er und sein Kompagnon auf den Wagen des Kölners zu. Der fährt rasch los, da er sich bedroht fühlt. Die von ihm per Handy zu Hilfe gerufene Polizei macht dem Spuk kurz danach ein Ende.

Noch im Gericht sagte der Kölner, der zum Fotografieren an der Mosel war und bis zur Rückfahrt einen "wunderschönen Tag" hatte, dem TV: "Diese Geschichte hängt mir immer noch nach. Ich hatte wirklich das Gefühl, der will mir ans Leder, und dachte, ich wäre im falschen Film."

Nach der Urteilsverkündung gab Richter Hans Schrot dem Verurteilten mit auf den Weg: "Sie haben bewiesen, dass Sie grundsätzlich ungeeignet sind zum Führen von Kraftfahrzeugen. Solche Rambo-Manieren haben hinter dem Steuer nichts zu suchen. Ich hoffe, Sie nutzen die 15 Monate Führerscheinentzug als Bedenk- und Besinnungszeit - auch vor dem Hintergrund, dass Sie einen kleinen Sohn haben."

Weil dem 23-Jährigen wegen rücksichtslosen Verhaltens im Straßenverkehr schon einmal der Führerschein entzogen worden war, kam für Schrot eine Geldstrafe nicht infrage. Auf Anraten seines Verteidigers Eugen Ritzdorf aus Daun zeigte sich der Angeklagte geständig und akzeptierte das Urteil.

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