Corona Ab Mittwoch gelten verschärfte Corona-Regeln im Kreis Vulkaneifel

Daun/Gerolstein · Die Sieben-Tage-Inzidenz hat an drei Tagen in Folge den Wert von 35 überschritten. Bei Veranstaltungen in Innenräumen sind vorerst nur noch maximal 350 Personen erlaubt.

 Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt im Vukaneifelkreis eine uneingeschränkte Testpflicht.

Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt im Vukaneifelkreis eine uneingeschränkte Testpflicht.

Foto: dpa/Christoph Soeder

Samstag 37,9, Sonntag 56,1, Montag 54,4: Drei Tage hintereinander hat der Inzidenzwert im Kreis Vulkaneifel über 35 gelegen – und das hat Konsequenzen. Entsprechend der Verordnung des Landes werden die Corona-Regeln verschärft, gültig ab Mittwoch, 0 Uhr.

Was bedeutet das? Veranstaltungen (Sport- und Kulturveranstaltungen, Kirmes, Volksfeste, Messen, Spezial- und Flohmärkte) dürfen im Freien nur mit maximal 500 Personen stattfinden, in geschlossenen Räumen nur noch mit maximal 350 Personen. Es gilt bei Veranstaltungen in Innenräumen eine uneingeschränkte Testpflicht. Beim Friseur sowie in Kosmetik- und Tattoo-Studios gilt eine Testpflicht. Ausgenommen davon sind Reha-Sport, Funktionstraining und medizinische Dienstleistungen. Zudem gilt die Testpflicht vor einem Restaurantbesuch (Innenbereich) oder bei Kulturveranstaltungen (Innenbereich).

Eine Testpflicht gilt auch in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen und Jugendherbergen. Neu ist: Gäste müssen nun ab Mittwoch zusätzlich alle 72 Stunden einen weiteren Test vorlegen.

Ebenso gilt die Testpflicht im Innenbereich von Freizeitparks, Kletterparks, Minigolfplätzen, in Spielhallen und Spielbanken, im Innenbereich von Tierparks oder ähnlichem sowie im Innenbereich von Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten. In den Schulen wird Präsenzunterricht gehalten. Es gilt aber eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer auch während des Unterrichts.
Wer ist ausgenommen? Ausgenommen von der Testpflicht sind nachweislich vollständig geimpfte Personen, genesene Personen sowie Kinder bis 14 Jahren und Schülerinnen und Schüler.

Wann werden die verschärften Regeln zurückgenommen? Sie können gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes erst aufgehoben werden, wenn die vom Landesuntersuchungsamt festgestellte Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter dem Schwellenwert von 35 liegt.

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