Jetzt werden die Verbindlichkeiten genauestens geprüft

GEROLSTEIN/DAUN. Nachdem der Bundesgerichtshof der Schadensersatz-Klage eines Unternehmers aus Trier recht gegeben hat, wird derzeit auf Klägerseite die gesamte Schadenshöhe ermittelt. Grundsätzlich besteht für den Kreis seitens des kommunalen Versicherers Deckungsschutz. Doch auch dort werden die Forderungen und Verbindlichkeiten genauestens geprüft.

13 000 Euro Beitrag zahlt die Kreisverwaltung Vulkaneifel nach eigener Aussage an ihren Versicherer. Dieser hat seinen Sitz in Köln, nennt sich GVV oder Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände, und gewährleistet den Menschen der Dauner Verwaltung Rückendeckung. "Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Beamten und Beschäftigten der Kreisverwaltung sowie auf die Mitglieder der Vertretungskörperschaft mit ihren Ausschüssen und Ehrenbeamten", erklärt Diane Lorig, Pressesprecherin der Kreisverwaltung (KV). Im Grunde also auf alles, was so passieren kann. Betrag hat sich bereits bezahlt gemacht

Mit Blick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor genau einer Woche dürfte sich der Beitrag für dieses Jahr bereits bezahlt gemacht haben. Zu 10 000 Euro Schadensersatz plus Zinsen hatten die BGH-Richter den Landkreis verdonnert und damit einer Schadensersatzklage des Trierer Windkraftunternehmers Temme recht gegeben (der TV berichtete). Auch für die beiden Parallelverfahren, in denen es um jeweils 5000 Euro geht, habe die Vulkaneifel "100-prozentigen Versicherungsschutz", hatte Landrat Heinz Onnertz in diesem Zusammenhang erklärt, so dass dem Kreis dadurch kein Schaden entstehe. "Da wird ein Landkreis vor dem höchsten Zivilgericht mit Pauken und Trompeten verurteilt, und dem Landrat fällt nichts Besseres ein, als zu behaupten, das sei alles über die Versicherung abgedeckt, und da wäre kein Schaden", sagt Jörg Temme und fügt hinzu: "Der Kreis hat Mist gebaut, und der behördliche Mist wurde über Jahre ausgesessen." Doch unabhängig davon, wer den "Mist" verursacht hat, könnte dessen Beseitigung richtig teuer werden. Von 1,5 Millionen Euro war bei Temme bereits die Rede, doch wie viel er auf Grundlage des BGH-Urteils einfordern kann und wird, werde derzeit noch geprüft, erläutert sein Anwalt Christoph Franke. Das erste Schadensersatzverfahren über 10 000 Euro wurde vom BGH abgeschlossen, über das zweite (5000 Euro) wird voraussichtlich Ende Januar vor dem Trierer Landgericht verhandelt, und das dritte derzeit laufende Verfahren (5000 Euro) zwischen Temme und Daun soll nach Aussage Temmes im Sommer sein. Das sind die Verfahren, für die der Kreis den "100-prozentigen Versicherungsschutz" hat. Schriftlich sogar. Doch zu dem, was an Forderungen noch kommen mag, hält man sich bedeckt. Sowohl schriftlich als auch mündlich. In Daun und in Köln, wo sich der zuständige GVV-Sachbearbeiter Klaus Peter Zwerschke um äußerste Zurückhaltung bemüht.Wenn es Forderungen gibt, werden sie genau geprüft

"Grundsätzlich hat der Kreis bei uns Versicherungsschutz", sagt Zwerschke, doch von weiteren Forderungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro oder einer Summe, die diesem Betrag wesentlich näher ist als die bisher abgedeckten 20 000 Euro (plus Zinsen und Gerichtskosten), will der Mann in Köln nichts wissen. Und schon gar nichts sagen. "Wenn es solche Forderungen gibt, werden wir diese genau überprüfen", sagt Zwerschke, doch ansonsten möchte er sich dazu nicht weiter äußern. Temme schon. Die nächste Klage sei bereits eingereicht, und acht oder neun weitere seien derzeit in der Vorbereitung. Von wem seine Rechnungen letztendlich bezahlt werden, ist für ihn Nebensache. Doch dass dem Kreis durch den "verursachten Ärger und Stress" gar kein Schaden entsteht, daran zweifelt er: "Zahlt der Kreis etwa Prämien für seine Versicherung, deren Höhe unverändert bleiben, egal wie hoch die Schäden sind?"

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