Karnevalsauftakt mit Schlägerei

Kehrtwende nach einem Prozesstag am Dauner Amtsgericht: Ein 23-jähriger Angeklagter zieht den Widerspruch des Strafbefehls über 2000 Euro zurück, weil weitere Zeugen ihn noch stärker belasten könnten. Er hatte am 11. November 2006 in der Gerolsteiner Stadthalle einen 45-Jährigen bewusstlos geschlagen.

Daun/Gerolstein. Alkohol war bei beiden Parteien im Spiel. Der 23-jährige Heizungsbauer aus Gerolstein hatte den ganzen Tag schon kräftig mit etlichen Kumpels in Köln gefeiert. Nach der Rückkehr feierte die Clique im Rondell weiter. Ein 45-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Daun hatte auch schon sehr tief ins Bierglas geschaut. Er torkelte durch die Stadthalle. Gegen 23.35 Uhr kam es zuerst zum verbalen Schlagabtausch zwischen den beiden Kontrahenten und dann im Treppenhaus zur Schlägerei. Allerdings ging der 45-Jährige direkt zu Boden. Eine ältere Kopfverletzung, von der der Täter nichts wusste, ließ ihn bewusstlos werden (der TV berichtete). Er musste reanimiert werden, wovon der Angeklagte nichts mitbekommen haben will. Er habe sich unmittelbar nach dem Schlag umgedreht und sei ins Getümmel der Stadthalle zurückgekehrt. Vorher tauschte er mit einem Kumpel den auffällig orange-farbenen Pulli laut Staatsanwalt Klaus Pallien, um die Täterschaft von sich abzulenken. Laut Angeklagtem aber, um die Sicherheitsleute am Eingang wegen fehlender Eintrittsstempel zu täuschen. Ein Wirrwarr, das in der Verhandlung nicht geklärt werden konnte. Zum Prozess war es gekommen, weil der Angeklagte den Strafbefehl über 2000 Euro nicht akzeptierte. Allerdings erschienen vier der sieben geladenen Zeugen nicht. Die Verhandlung sollte fortgesetzt werden. Das Urteil soll deutlich formuliert werden

Doch Verteidiger Albert Hacken zog den Widerspruch überraschend zurück. Knackpunkt: Der Angeklagte wollte ursprünglich ein deutlicher formuliertes Urteil, damit das Opfer auf zivilrechtlichem Weg keine Forderungen stellen kann. Hacken: "Es muss klar sein, dass er nicht wegen des Fausthiebs bewusstlos wurde." Das Opfer hat seit elf Jahren eine Metallplatte in der Schädeldecke und ist Frührentner. Im Zeugenstand erklärte der 45-Jährige, dass der Arzt ihm nach der Schlägerei Prellungen in beiden Armbeugen bescheinigte. Vermutlich von jemanden, der auf ihm knieend zugeschlagen habe. Da von diesem Detail im Strafbefehl keine Rede war und weitere Zeugenaussagen den Anklagten hätten weiter belasten können, wurde der Widerspruch zum Strafbefehl zurückgezogen.

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