Keine neuen Windräder rund um Bitburg

Bitburg/Nattenheim · Durch ein kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht gefälltes Urteil könnte sich die geplante Ausweisung neuer Windkraftstandorte im Bitburger Land endgültig erledigt haben. Im konkreten Fall wurde aus Gründen der Flugsicherheit die Errichtung von Windrädern im Umfeld eines Drehfunkfeuers untersagt. Und ein solches Drehfunkfeuer steht auch im Bitburger Land.

Keine neuen Windräder rund um Bitburg
Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

Bitburg/Nattenheim. "Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen", lautet ein altes chinesisches Sprichwort.
Diese Weisheit findet man in vielen Sprüchesammlungen, unter anderen auch in der, die Josef Junk in seinem Büro liegen hat. Dass an dem Sprichwort etwas dran ist, kann der Bürgermeister der VG Bitburger Land wahrscheinlich nur bestätigen. Denn Junk hat in den vergangenen Jahren einige Windmühlenbauer kennengelernt. Und nicht nur er.
Nachdem die Bundesregierung vor mehr als fünf Jahren den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen hatte, haben kurze Zeit später bei den Gemeinden überall potenzielle Windkraftbetreiber und Investoren auf der Matte gestanden, um sich Grundstücke zu sichern. Grundstücke, die für die Errichtung von Windkraftanlagen infrage kommen könnten.
Inzwischen jedoch hat der Wind des Energiewandels im Bitburger Land spürbar nachgelassen. Bevor nämlich neue Anlagen errichtet werden können, muss zunächst der Flächennutzungsplan der VG entsprechend geändert werden. Und im Bitburger Land gibt es zwei Dinge, die die damit verbundene Neuausweisung neuer Vorrangflächen für Windkraft behindern. Das eine ist das Wetterradar des Deutschen Wetterdiensts (DWD) in Neuheilenbach, das andere das so genannte Drehfunkfeuer bei Nattenheim, das von der Deutschen Flugsicherung (DFS) betrieben wird.
Beide Betreiber beharren auf der Einhaltung von Schutzzonen. Der DWD will im Umkreis von 15 Kilometern Windräder nur mit gestaffelter Höhenbegrenzung zulassen, die DFS duldet in der 15-Kilometer-Zone um ihr Drehfunkfeuer überhaupt keine weiteren Anlagen mehr. Das jedoch wollen die Windkraftbetreiber nicht hinnehmen. Weshalb sich das Verwaltungsgericht mit beiden Fällen befasst. Da die Schutzzonen nahezu das komplette Gebiet der VG abdecken und die Rechtslage strittig ist, hatte der Rat 2014 beschlossen, um das Drehfunkfeuer lediglich einen Drei-Kilometer-Radius als Tabuzone für neue Windkraftanlagen zu definieren. Im weiteren 15-Kilometer-Radius will man zunächst die rechtliche Frage geklärt haben - woran die Richter auch bereits seit langem arbeiten.
So hat das Verwaltungsgericht Trier Anfang dieses Jahres den von der Kreisverwaltung genehmigten Bau einer Anlage bei Sefferweich für unzulässig erklärt, weil sich der Kreis über die Einhaltung der Schutzzone hinweggesetzt hatte.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat kürzlich ein bei Hannover geplantes Windkraftprojekt aufgrund eines Drehfunkfeuers gestoppt. Die Urteilsschrift liegt noch nicht vor, doch befürchten Windkraftbetreiber, dass diese Entscheidung Auswirkungen auf alle Drehfunkfeuer-Standorte in Deutschland haben könnte - auch auf Nattenheim.
Für die VG Bitburger Land würde das unter Umständen bedeuten, dass sich das Thema Windkraft damit weitgehend erledigt hat. "Wir werden uns nach dem Urteil richten müssen", sagt Junk. Wobei das Drehfunkfeuer nicht das einzige Problem ist.
So liegt der Bereich Idenheim, wo ebenfalls eine Vorrangfläche für Windkraft geplant ist, zwar nicht mehr im 15-Kilometer-Radius, dafür aber fällt dort ein Teil der zunächst vorgesehenen Fläche aus Vogelschutzgründen weg. Dadurch wiederum unterschreitet die Fläche die Mindestgröße von 30 Hektar.
Und auf diese Mindestgröße hatte sich der Rat verständigt, um so eine "Verspargelung" der Landschaft durch einzelne Anlagen zu verhindern.Meinung

Keine neuen Windräder rund um Bitburg
Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

Vielleicht das Schlimmste verhindert
Unabhängig von der Frage, ob von den Windkraftanlagen eine gravierende Störung des Drehfunkfeuers ausgeht, wäre ein Verbot weiterer Windräder für das Bitburger Land auch nicht das Ende der Welt. Zum einen stehen kreisweit jetzt schon rund 250 Anlagen, zum anderen gibt es vor allem im Norden des Kreises Standorte, die aufgrund der Windverhältnisse besser geeignet sind. Dass sich Gemeinden angesichts leerer Kassen von der Errichtung neuer Anlagen zusätzliche Einnahmequellen erhoffen, ist nachvollziehbar. Die Frage ist nur, ob die Windräder später auch den Ertrag bringen, der den Gemeinden versprochen wird. Es gibt viele Fälle, in denen das nicht so war. Und einige dieser Fälle, für die zwischenzeitlich ein Insolvenzverwalter zuständig war, findet man auch im Eifelkreis. Mag sein, dass die Schutzzone um das Drehfunkfeuer Nattenheim völlig übertrieben und aus technischer Sicht sogar unsinnig ist. Vielleicht aber trägt sie dazu bei, etwas zu verhindern, was man in ein paar Jahren bereuen würde. eifel@volksfreund.de

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