Keine Verurteilung im Dauner Schläger-Prozess

Daun · Eine Frau wird in Daun (Landkreis Vulkaneifel) aus dem Auto gezerrt und ins Gesicht geschlagen. Doch das Gericht stellt das Verfahren gegen einen angeklagten Mann ein - unter anderem wegen zu geringer Beweislast.

Es wird wohl nicht aufgeklärt werden, wer am Abend des 20. Januar dieses Jahres eine 19-jährige Frau aus ihrem vor einer Apotheke in der Nähe des Hemmerling-Platzes in Daun geparkten Autos gezerrt und mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Und somit wird der Täter wohl auch nie zur Rechenschaft gezogen werden.

Dieser Schluss liegt zumindest aufgrund der aktuellen Entwicklungen nahe, denn am Mittwoch hat das Amtsgericht Daun auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen einen verdächtigen 38-jährigen Dauner nach der Beweisaufnahme eingestellt.

Zwei Gründe würden dafür ins Feld geführt. Erstens Prozessökonomie: Da der mittellose und nach eigenen Angaben auch verschuldete Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und weiterer Vergehen bereits zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt ist, hätte eine zusätzliche Verurteilung nichts gebracht. Denn, so Norbert Herz, Vertreter der Staatsanwaltschaft: "Das Strafmaß für die Körperverletzung hätte vermutlich klar darunter gelegen." Zudem hätte es erheblicher weiterer Beweisaufnahme bedurft, um dem Angeklagten die Tat nachzuweisen - wenn überhaupt. Zweitens, und das wiegt viel schwerer, war die Beweislast viel zu gering, um eine Verurteilung auszusprechen.

Der 38-Jährige wurde erstens von niemandem am Tatort gesehen. Zweitens geriet er erst durch die vage Personenbeschreibung des Opfers, einer entsprechenden Zeitungsveröffentlichung und eines darauf folgenden Hinweises eines vermeintlichen Zeugen ins Visier der Ermittler. Als die Polizei dem Opfer einige Fotos vorlegte, habe die junge Frau auf das Bild des Angeklagten gezeigt und gemeint, dass dieser dem Täter noch am ähnlichsten sehe.

Es folgte eine Hausdurchsuchung beim Verdächtigen, bei dem die Polizei eine graue Jogginghose und einen grauen Kapuzenpullover fand. Kleidungsstücke in der Art, wie sie auch der Täter getragen hat - die sich aber in beinahe jedem Haushalt finden.

Zudem wurde eine grau-blaue Jacke sichergestellt. Laut Aussage des Opfers hat der Täter aber eine schwarz-rote Jacke getragen. Auf die Frage von Richterin Julia Schmitz-Garde während der Verhandlung, ob sie im Angeklagten den Täter wiedererkenne, wich die junge Frau aus und gab letztlich keine Antwort. Daraufhin stellte die Richterin auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und entließ den Angeklagten.

Der hatte gleich zu Beginn des Verfahrens betont, dass er unschuldig sei ("Ich war das nicht. So einen Schwachsinn mache ich nicht ."), während des Prozesses mit Zwischenbemerkungen und Kopfschütteln seinen Unmut kundgetan und am Ende der Verhandlung in Richtung der Richterin gefragt: "Das war's?" Als er ein Nicken vernahm, meinte er "Das ist super!" und verließ den Sitzungssaal.Meinung

Nicht ausreichendEine junge Frau wird mitten in Daun von einem ihr völlig Unbekannten aus dem Auto gezerrt und ins Gesicht geschlagen. Dann flüchtet er -u nd wird nicht gefasst! So ein Vorfall, der allenfalls in Krimis oder in Großstädten für möglich gehalten wird, passiert mitten in der Eifel. Und er sorgt für eine große Verunsicherung in der Bevölkerung. Wie kann so etwas bei uns passieren? Wie kann es sein, dass der Täter nicht geschnappt wird? Berechtigte und nachvollziehbare Fragen. Bei dem verständlichen Wunsch, darauf eine rasche Antwort zu finden und jemanden dafür zur Rechenschaft zu ziehen, dürfen sich Polizei und Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörden aber nicht zu einem solchen Schnellschuss hinreißen lassen wie in diesem Fall. Das Opfer hat alles richtig gemacht, sich sofort bei der Polizei gemeldet und nach bestem Erinnern den Täter beschrieben. Eine vage Täterbeschreibung, die Verdachtsäußerung eines vermeintlichen Zeugen auf eine Pressemitteilung und die Sicherstellung von Allerweltsklamotten reichen aber bei weitem nicht aus, um Anklage zu erheben. Da ist mehr Gründlichkeit gefragt. m.huebner@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort