Keine weitere Verurteilung im Prozess um Tierquälerei

Gerolstein/Daun · Verfahren eingestellt: Eine 71-jährige Frau und ihr 35-jähriger Sohn sind nicht wegen Tierquälerei verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen zunächst Mittäterschaft vorgeworfen.

Gerolstein/Daun. Nachdem ein damals 32-jähriger Landwirt aus der Verbandsgemeinde Gerolstein im April vergangenen Jahres wegen Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung sowie 1000 Euro Geldbuße verurteilt worden war, mussten sich nun auch dessen 35-jähriger Bruder und dessen 71-jährige Mutter vor dem Gericht verantworten. Denn: Zum Zeitpunkt, als der verurteilte Sohn die rund zwei Dutzend Rinder stark vernachlässigt hatte, gehörte der Hof allen dreien.
Der damals 32-Jährige hatte nach dem Tod des Vaters den elterlichen Betrieb gepachtet. Mutter und Bruder warfen ihm aber mehrfach vor, er kümmere sich nicht ordnungsgemäß um die Tiere. Und sie kündigten den Pachtvertrag. Dennoch blieb der Sohn - wie die Mutter und der Bruder - Eigentümer des Betriebs. Und er kümmerte sich - mehr schlecht als recht - auch fortan um das verbliebene Vieh. So als habe es die Kündigung nicht gegeben. Hinzu kommt, dass die Mutter körperlich nicht in der Lage war, den Hof zu bewirtschaften, und der andere Sohn zum besagten Zeitpunkt nicht mehr in der Eifel lebte.
Aus diesem Grund stellte Richter Hans Schrot mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Er sagte zudem: "Die Sache ist damit strafrechtlich abgeschlossen, aber eine Lösung, was künftig mit dem Hof passiert, ist damit immer noch nicht da."
Nach einer Anzeige hatte der Kreisveterinär im April 2010 den Hof besucht. Die Tiere waren krank und unterernährt, eines musste notgeschlachtet werden, die übrigen wurden bei einem anderen Landwirt untergebracht. Dieser hat den Viehbestand dann gekauft. mh

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