Keine Windräder rund um Neroth

Neroth/Gerolstein/Kopp · Neue Landesvorgaben verbieten die Ansiedlung in den Naturpark-Kernzonen. Daher lässt VG Gerolstein nun weitere Areale im Gerolsteiner Land auf ihre Tauglichkeit prüfen - und plötzlich steht ein ganz anderes Dorf mitten im Fokus.

Es wird weiter über die Errichtung von Windrädern diskutiert. TV-Foto: Archiv/Fritz-Peter Linden

Foto: (e_pruem )

Neroth/Gerolstein/Kopp Seit rund vier Jahren lässt die Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein für viel Geld untersuchen, wo es im Gerolsteiner Land geeignete Flächen für die Ansiedlung von Windenergieanlagen (WEA) gibt. Bislang erfolglos. Areale bei Pelm und Rockeskyll waren zunächst ins Auge gefasst, dann aber verworfen worden, da sie zu klein waren.
Denn die heimischen Politiker haben als ein Kriterium festgelegt (siehe Extra), dass die Flächen nicht zu klein sein dürfen. Zunächst wurden 40 Hektar Mindestgröße vorgegeben, dann 20 Hektar - mit dem Zusatz, dass dort mindestens drei Anlagen aufgestellt werden können. Durch diese Konzentration sollte eine "Verspargelung" der Landschaft verhindert werden.
Zwei weitere Flächen wurden beim Gerolsteiner Stadtteil Oos (für 3 bis 4 Anlagen) und bei der Ortsgemeinde Kopp (4 bis 6 Anlagen) ausgemacht.
Diese Planung wurde aber nicht weiter vertieft, da beide Areale im Signalkorridor des Radars vom Deutschen Wetterdienst in Neuheilenbach liegen. Und der hat zur Bedingung gemacht, dass Anlagen dort - wenn überhaupt - nur mit einer Höhenbeschränkung von 140 Metern (bei Kopp) und 170 Metern (bei Oos) aufgestellt werden. Moderne Anlagen sind aber alle mindestens 200 Meter hoch. Und: Je kleiner eine Anlage, desto weniger Ertrag bringt sie.
Daher hat der VG-Rat Gerolstein diese Flächen nicht weiter ins Auge gefasst, sondern ist im Sommer 2013 umgeschwenkt: Er hat erlaubt, dass Flächen auf den Gemarkungen Neroth, Gees und Pelm näher geprüft werden sollen - obwohl sie größtenteils in der Kernzone des Naturparks Vulkaneifel liegen.
Auf den dortigen 150 Hektar wäre theoretisch Platz für zwölf WEA gewesen. Diese Entscheidung hat zu einem Sturm der Entrüstung geführt.
Bürgermeister Matthias Pauly (CDU) hatte sie aber so gerechtfertigt: "Wenn wir einen rechtssicheren Flächennutzungsplan aufstellen und einen vernünftigen Umgang mit dem Thema Windkraft haben wollen, müssen wir etwas tun. Das Dilemma ist, dass wir uns nicht dem Vorwurf der Verhinderungsplanung aussetzen dürfen."
Denn WEA sind privilegierte Bauvorhaben und müssen somit in der Regel genehmigt werden - wenn nicht durch nachvollziehbare Planung nachgewiesen werden kann, dass wichtige Gründe gegen den Bau in einem bestimmten Gebiet sprechen.
Jetzt ist aber auch das Neroth-Gees-Pelmer Gebiet Geschichte. Denn erstens hat die neue Koalitionsregierung in Mainz bestimmt, dass Naturpark-Kernzonen für WEA tabu sind, zweitens hat ein von der VG Gerolstein in Auftrag gegebenes Gutachten ans Tageslicht gefördert, dass das Areal ein bedeutendes Fledermausquartier und somit nicht für die Ansiedlung von WEA geeignet sei.
Daher wurde die Planung wieder neu aufgerollt - mit leicht veränderten Grundbedingungen (siehe Extra), wie Planer Reinhold Hierlmeier vom Büro BGH-Plan aus Trier ausführte: "Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil für ein anderes Gebiet festgelegt, dass der Deutsche Wetterdienst nicht das Recht hat, pauschal Windenergieanlagen zu verbieten."
Und schon kommen die Flächen bei Kopp wieder ins Spiel - und zwar noch mehr als ursprünglich, da die VG zusätzlich ein weiches Kriterium hat fallen lassen (siehe Extra).
Demnach kommen plötzlich vier Areale mit insgesamt 222 Hektar rund um Kopp, auf denen jeweils mindestens drei WEA aufgestellt werden könnten, für eine nähere Untersuchung infrage.
Bürgermeister Matthias Pauly (CDU) betonte aber: "Das heißt nicht, dass dort auch so viele Anlagen aufgestellt werden wie theoretisch möglich. Wir müssen aber rechtlich einwandfrei arbeiten, damit uns nicht nachgesagt werden kann, dass wir eine Vehinderungsplanung betreiben."
Vor allem Birresborner Kommunalpolitiker haben aber bereits darauf hingewiesen, dass die Fläche zwischen Birresborn und Kopp ungeeignet sei, da dort bereits zahlreiche Fledermausarten nachgewiesen worden seien.
Kopps Ortsbürgermeister Klaus Breuer zeigte sich von der aktuellen Wendung etwas überrascht, "da wir bislang davon ausgegangen sind, dass bei uns die Höhenbegrenzungen für die Anlagen gelten. Und die machen einen Betrieb unwirtschaftlich".
Seiner Einschätzung nach gibt es im Dorf kein Interesse an Windkraft. Er sagt: "Die Gemeinde hat dort oben keine Flächen, die Jagd ist dagegen und im Hotel wird man wohl auch nicht begeistert sein. Wir warten mal ab."
VORAUSSETZUNGEN FüR WINDKRAFT


Extra

Um doch noch Flächen ausweisen zu können, hat die Verbandsgemeinde Gerolstein die Kriterien für die Windkraftplanung etwas aufgeweicht. Demnach könnten nun auch in den "laut Landesentwicklungsprogramm IV landesweit bedeutsamen Erholungs- und Erlebnisräumen Kylltal und Vulkaneifel" WEA aufgestellt werden - falls andere Belange wie Artenschutz dem nicht entgegenstehen. Folgende Kriterien haben aber weiterhin Bestand: 1. Siedlungsabstand 1100 Meter, zu Einzelgehöften 500 Meter. 2. Windhöffigkeit mindestens 6,0 Meter pro Sekunde in 140 Metern Höhe. 3. Windparks erst ab 30 Hektar, falls dort mindestens drei Anlagen aufgestellt werden. 4. 200 Meter Schutzabstand zum Eifelsteig als überregional bedeutsamem Wanderweg.