Kinderpornos aus dem Internet: 46-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Daun · Das Amtsgericht Daun hat einen 46-Jährigen aus dem Kreis Vulkaneifel wegen des Besitzes zahlreicher kinderpornografischer Bilder, Schriften und Videos aus dem Internet zu elf Monaten Freiheitsstrafe – ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung – verurteilt.

Zudem muss der Mann, der bereits 2006 wegen ähnlicher Delikte zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden war, 3000 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Amtsgericht Daun folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Zudem legte Richter Hans Schrot dem Verurteilten, dem ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt wird, nahe, sich in therapeutische Behandlung zu geben. Dies lehnte der Verurteilte, der die Taten ohne Einschränkung gestand, mit dem Hinweis ab, dass er ohne Hilfe zurecht komme.

Die Polizei kam dem 46-Jährigen, der selber keine Kinder hat, durch eine Internet-Recherche auf die Spur. Bei einer Hausdurchsuchung im Mai 2010 fand die Polizei dann umfangreiches Beweismaterial: Auf dessen Rechner befanden sich 350 Bilder und 15 Videos mit kinderpornografischem Inhalt - darunter auch Aufnahmen von Kleinkindern. R

ichter Hans Schrot begründete die empfindliche Strafe unter anderem mit der strafrechtlichen Vorbelastung des Mannes. Und er sagte: "Jeder Erwerb, jedes Herunterladen solcher Bilder, Schriften und Videos fördert die Produktion solcher Machwerke, fördert Kindesmissbrauch. Da ist, auch wenn es ein Kampf gegen Windmühlen ist, entschieden dagegen anzugehen." Die öffentliche Verhandlung verfolgten zufällig zwei Dutzend Realschüler und ihre Lehrerin aus Daun, die sich im Unterricht gerade mit Rechtskunde beschäftigen.

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