Klärung noch nicht möglich

Nach der Vulkanbike-Night am 7. September schlugen angeblich zwei Einheimische in der Unterführung zum Hotel "Anna Maria" einen Teilnehmer aus Hamburg brutal zusammen. Einer der Schläger gibt die Tat zu, der andere leugnet. Der Prozess geht am 13. Februar weiter.

Daun. 1100 Teilnehmer aus Deutschland und den angrenzenden Ländern kamen im vergangenen Jahr zur achten Auflage von Vulkanbike. Noch viel mehr zur Bike-Night, der großen Abendveranstaltung, die zum zweiten Mal stattgefunden hatte. Mit von der Partie waren auch ein 24-jähriger Konstruktionsmechaniker und ein 23-jähriger Leiharbeiter aus der Verbandsgemeinde Daun sowie eine Clique von fünf Teilnehmern aus Hamburg. Ein Pärchen der hanseatischen Gruppe ging durch die Fußgängerunterführung, gefolgt von den zwei Angeklagten, denen im kurzen Abstand die anderen drei Hamburger folgten.Laut Staatsanwalt Manfred Stemper schlug der 24-Jährige dem vorausgehenden Hamburger ohne Grund mit der Faust ins Gesicht. Als das Opfer am Boden lag, traten beide Angeklagte ungehemmt auf den Mann ein. So heißt es übereinstimmend in den Aussagen der vier anderen Hamburger in den Polizeiprotokollen. Für Richter Hans Schrot zunächst eine eindeutige Rechtslage. Er sagt: "Um unnötige Kosten zu vermeiden, habe ich zunächst die Hamburger nicht als Zeugen geladen." Doch mit seiner Umsicht beißt er bei den beiden Angeklagten, die bei einer Verurteilung die anschließende Zeche zahlen müssten, auf Granit. Hamburger Zeugen müssen erscheinen

Der 24-Jährige sagt: "Ich war es ganz alleine. Mein Kumpel hat mich nur weggezogen." Der 23-Jährige bestätigt im Prozess: "Ich habe nichts damit zu tun." Richter Schrot hakt nach: "Die Aussagen der Hanseaten sind eindeutig." Der Hauptangeklagte kontert: "Und ich sage das Gegenteil." Dem Gericht bleibt nichts anderes übrig, als einen weiteren Verhandlungstag auf den 13. Februar anzusetzen und die Zeugen aus Hamburg vorzuladen. Für die zwei Angeklagten macht der Ausgang des Prozesses einen erheblichen Unterschied. Bleibt es dabei, dass ihnen gemeinschaftliche und damit gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird, drohen ihnen Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten. Hat eine Auseinandersetzung Mann gegen Mann stattgefunden, wie der 24-Jährige behauptet, muss das Gericht von Körperverletzung ausgehen, die in der Regel mit einer Geldstrafe geahndet wird. Beim Prozess kam nicht zur Sprache, warum der Konstruktionsmechaniker zugeschlagen hat. Auf TV-Anfrage meint er: "Dazu sage ich nichts."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort