Klage abgewiesen: Zuschüsse für Kindertagesstätten können fließen

Daun/Gerolstein/Kelberg/Trier · Der Landkreis Vulkaneifel kann den vollen Zuschuss für Baumaßnahmen von Kindertagesstätten zahlen. Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Klage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) abgewiesen.

Daun/Gerolstein/Kelberg/Trier. Hintergrund der von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beim Verwaltungsgericht Trier eingereichten Klage war, dass sie Bauzuschüsse des Kreises Vulkaneifel an zwei Kindertagesstätten für zu hoch hielt.
Die Träger der Kindertagesstätten in Gerolstein und Kelberg hatten beim Kreis finanzielle Unterstützung für die Umgestaltung und Neueinrichtungen mehrerer Gruppen beantragt.
Hohe Relevanz


Der Kreis wollte zunächst aber wegen seiner schlechten finanziellen Lage nur die Hälfte der sonst üblichen Zuschüsse gewähren, was auch die Aufsichtsbehörde befürwortete.
Warum hat sie dieses Verfahren angestrebt? Weil es durchaus Relevanz für das ganze Land Rheinland-Pfalz hat: "Um gerichtlich klären zu lassen, mit welcher finanziellen Ausstattung Kindergartenträger seitens defizitärer Kommunen rechnen können.
Bisher wurde dies noch nie gerichtlich geklärt", heißt es aus Trier auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds. Die Träger der Kindertagesstätten wandten sich an den Rechtsausschuss des Vulkaneifelkreises. Der bestätigte ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung in voller Höhe.
Für Kelberg gewährte der Kreis anschließend einen Zuschuss von 30 000, in Gerolstein von 415 000 Euro. Daran ändert nun auch nicht mehr, dass das Verwaltungsgericht Trier das Vorgehen bestätigt hat.
Entscheidung begrüßt


Für notwendige Baumaßnahmen müssten angemessene Zuschüsse gezahlt werden, heißt es in der Begründung, unabhängig von der Finanzkraft des Kreises. Die anderen Landkreise der Region Trier zahlten sogar höhere Zuschüsse.
Der Kreis begrüßt die Entscheidung, "war es doch eine grundsätzliche Klärung, ob die finanzielle Lage einer Kommune Grundlage dafür sein darf, dass Zuschüsse nach Kassenlage gewährt werden müssen", sagt der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Uli Diederichs.
Das wäre aus seiner Sicht eine Ungleichbehandlung, da die Finanzsituation bei den Kreisen so unterschiedlich sei.
"Der Landkreis Mainz-Bingen hat nun mal ganz andere finanzielle Möglichkeiten als der Kreis Vulkaneifel." sts

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