Klage gegen Eifeler Verlag: Entscheidung verschoben

Über die Klage eines Esslinger Rechtsanwalts gegen den KBV-Verlag in Hillesheim (Trierischer Volksfreund vom Donnerstag) ist noch keine Entscheidung gefallen. Das Landgericht Stuttgart hat sein Urteil für Donnerstag, 29. April, angekündigt.

Hillesheim/Stuttgart. (fpl) Ein nicht mehr praktizierender Rechtsanwalt aus Esslingen hat den Hillesheimer KBV-Verlag auf Schadenersatz in Höhe von 30 000 Euro verklagt. Der Anwalt glaubt sich in einem Roman des schwäbischen Krimischriftstellers Klaus Wanninger aus dem Jahr 2006 wiederzuerkennen und sieht deshalb sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Am Donnerstag wurde der Fall vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt. Allerdings ohne Ergebnis, das Gericht wird sein Urteil erst in einem Monat bekanntgeben.

Dennoch sieht der Eifeler Verleger Ralf Kramp der Entscheidung mit größerer Gelassenheit entgegen als noch vor der Verhandlung: Autor Wanninger und KBV-Anwalt Wilhelm Achelpöhler hätten ihm nach der Verhandlung mitgeteilt, dass einer der Richter bei der Prüfung des Romans ("Schwaben-Sumpf") keine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung habe feststellen können.

Die Namensähnlichkeit einer Romanfigur, die zudem nur in einem Kapitel vorkomme und weiter keine Rolle spiele, begründe noch kein Anrecht auf Schmerzensgeld. Ralf Kramp: "Was mir unser Autor und unser Anwalt berichten, verfestigt bei mir den Eindruck, dass da der Versuch scheitern wird, auf Kosten der Kunstfreiheit Kasse zu machen."

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