Landwirtschaft Klage wegen Düngeverordnung: Eifeler Landwirt lässt nicht locker

Daun/Trier/Koblenz · (sts/red) Ein Landwirt aus dem Kreis Vulkaneifel will wegen der rheinland-pfälzischen Düngeverordnung erneut vor Gericht ziehen. Er hat Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz eingelegt.

 Streit um Düngeregeln: Damit muss sich nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz befassen. 

Streit um Düngeregeln: Damit muss sich nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz befassen. 

Foto: dpa/Carsten Rehder

Im Juli hatte das Verwaltungsgericht Trier die sogenannte Feststellungsklage des Bauern abgewiesen. Bei dem Rechtsstreit geht es um die vom Land ausgewiesenen sogenannten Roten Gebiete, in denen strengere Düngeregeln gelten. Der Landwirt hatte sich darauf berufen, dass die Ausweisung als gefährdete Gebiete rechtswidrig sein. Das Gericht urteilte aber, dass die Voraussetzung für eine Klage nicht gegeben sei. Das Land habe weder Strafen angedroht noch auf die Strafbarkeit hingewiesen., wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorgeht. Das bloße Bestehen einer Verordnung ohne konkretes Handeln der Verwaltung reiche für eine solche Klage nicht aus. Erst wenn das Land eine bestimmte Verhaltensweise des Bauern beanstande oder mit einem Verfahren drohe, könne der dagegen vorgehen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau unterstützt den Kläger dabei, gegen die seiner Auffassung nach falsche Festsetzung der „Roten Gebiete“ mit weitgehenden Auflagen zu Lasten der wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe gerichtlich anzugehen.

Verbandspräsident Michael Horper begrüßt einer Pressemitteilung zufolge ausdrücklich die Bereitschaft des Klägers, die erstinstanzliche Entscheidung vor dem höchsten rheinland-pfälzischen Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Er sagt: „Ich hoffe, dass das OVG schnell eine Entscheidung trifft und somit Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung der Roten Gebiete geschaffen wird, was für alle unsere Betriebe von Bedeutung ist und auch Hinweise für die zukünftige Ausweisung geben wird“.

Wann das Koblenzer Gericht zu einer Entscheidung kommt, ist laut Bauern- und Winzerverband nicht absehbar. Erfahrungsgemäß dauerten die Verfahren dort mindestens sechs bis acht Monate.

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