Naturschutz Gesteinsabbau – Klares Ja zur Position der Vulkaneifel

Trier/Daun · Die Planungsgemeinschaft (PLG) der Region Trier stimmte deutlich für Einschränkungen der Abbaugenehmigungen in Sachen Rohstoffabbau im Vulkaneifelkreis.

 Eines von vielen Abbaugebieten die der Vulkaneifel: die Grube Hohenfels.

Eines von vielen Abbaugebieten die der Vulkaneifel: die Grube Hohenfels.

Foto: tv/Angelika Koch

 In der jüngsten Sitzung der Planungsgemeinschaft (PLG) der Region Trier löste sich der jahrzehntelange Gordische Knoten in Sachen Rohstoffabbau. Mit 34 Ja- und vier Neinstimmen bei einer Enthaltung wurde ein Konzept angenommen, welches von Landrätin Julia Gieseking in die PLG eingebracht wurde. Sie ist als Vorsitzende des Gremiums Nachfolgerin des ehemaligen Landrates Heinz-Peter Thiel. Mit dem in langwierigen Verhandlungen erzielten Konsens werden bisher als Vorranggebiete für den Abbau klassifizierte Areale zu Vorbehaltsgebieten herabgestuft (der TV berichtete).

„Ich bin ganz happy und stolz auf dieses Ergebnis“, teilte Gieseking im Anschluss an die PLG-Sitzung dem TV mit. Es war nicht selbstverständlich, obwohl zuvor der Kreistag im Oktober 2020 und der Kreisausschuss erneut Anfang Dezember 2021 über alle Fraktionsgrenzen hinweg beschlossen hatten, dem weiteren Abbau von Lava und Basalt strenge Zügel anzulegen. Das Problem: Die Landesregierung bestand und besteht darauf, Flächen für den Rohstoffabbau zu sichern.

Damit erschien die einhellige Forderung aus der Vulkaneifel, keine weiteren Abbaugenehmigungen in einem schmetterlingsförmigen Gebiet zwischen Ormont im Nordwesten und Strotzbüsch im Südosten sowie von Bereborn bei Kelberg bis Densborn zu erteilen, der PLG-Mehrheit zu rechtsunsicher. In einem komplexen, in etlichen Schritten zwischen Kreisverwaltung, IG, Naturschutzverbänden, Fachbüro und Abbaubetrieben austarierten Verfahren war zuletzt ein Konzept entstanden, mit dem offenbar – fast – alle Seiten leben können.

Auch die IG zum Erhalt der Eifelvulkane war einbezogen und letztlich einverstanden, dass aus bisher angepeilten Vorrangflächen bloße Vorbehaltsflächen werden. So ist der gesetzlichen Sicherungspflicht für den Abbau Genüge getan und zugleich dem künftigen Schutz der vulkanischen Landschaft.

„Das Konzept ist nun ohne große Aussprachen angenommen worden“, schildert Julia Gieseking den Sitzungsverlauf, „bereits zuvor hatte es im Vorstand positive Signale gegeben.“ Hartmut Schmidt, als IG-Vertreter ebenfalls Teilnehmer der PLG-Sitzung, ist froh über das Resultat, äußert jedoch auch Unverständnis über die ablehnende Haltung einzelner: „Damit machen alle politischen Mitglieder - bei Stimmenthaltung lediglich des AfD-Mitglieds - den Weg frei für einen neuen Umgang bei zukünftigen Genehmigungen zum Abbau der Rohstoffe in der Vulkaneifel. Die Gegenstimme des Interessenvertreters der Abbauindustrie ist selbstverständlich, nicht jedoch die Ablehnung der drei Vertreter von IHK, Handwerkskammer und Landwirtschaftskammer, die schließlich auch die von einem ungeordneten Abbau betroffenen Interessen in den Bereichen Tourismus, Wasserwirtschaft und Land- und Forstwirtschaft vertreten.“ Es überwiegt jedoch die Freude über einen aus Sicht der IG sehr wichtigen Erfolg: „Neu in der Regionalplanung ist der für die Vulkaneifel erstmalig beschlossene Vorrang des Schutzes der gesamten Erholungslandschaft im Landkreis.“ Dieser Schutz habe bislang nur im späteren Verfahren für kleine Teilgebiete eine Rolle gespielt, was zu „vielfach rechtswidrigen“ Abbaugenehmigungen geführt habe.

Auch das nach wie vor als Vorranggebiet geltende Areal bei Hillesheim erfährt mehr Schutz, nachdem die Stadt eine Einigung mit dem Abbaubetrieb Stolz erzielte. Das Land am Bolsdorfer Trockenmaar ist im Austausch mit Wirtschaftswegen, die bisher kommunales Eigentum waren und so den Rohstoffabbau einschränkten, in den Besitz der Stadt übergegangen. Es ist eine abbaufreie Pufferzone zwischen Stadt und Grube entstanden sowie 10.000 Quadratmeter zusätzlich als künftiges Bauland geeignete Fläche.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort