Konzer Mord-Prozess: Er saß schon zehn Jahre in Haft

Trier · Der Prozess am Trierer Landgericht um die getötete Rentnerin in Konz neigt sich dem Ende zu. Die Richterin, Petra Schmitz, hat jetzt das Vorstrafenregister des 41-jährigen Angeklagten verlesen. Dabei wurde deutlich: Er stand schon etliche Male vor Gericht und saß insgesamt schon zehn Jahre hinter Gitter.

Trier. Der Fall ist hart. Der Angeklagte hat bei einem Einbruch in ein Wohnhaus in Konz eine Rentnerin getötet, die ihn auf frischer Tat ertappt hat. Seit Ende 2015 sorgt der Fall, der am Trierer Landgericht verhandelt wird, für Schlagzeilen.
Der Angeklagte hat bereits gestanden, die Rentnerin erwürgt zu haben, als diese ihn erwischt hat. Der Angeklagte behauptet, den Einbruch zusammen mit seiner Frau geplant zu haben. Die bestreitet das allerdings.
Die Richterin, Petra Schmitz, hat in der jüngsten Verhandlung einen Auszug des Vorstrafenregisters des Angeklagten vorgelesen, nachdem das Gericht sich bereits am Mittwoch dem Auszug seiner mitangeklagten Ehefrau gewidmet hat. Die rote Akte, in der sich die Registerauszüge des Angeklagten befinden, ist dick, sie wird von einem Gummiband zusammengehalten. Darin ist dokumentiert, dass bereits 1990 die kriminelle Karriere des damals 15-Jährigen mit Diebstahl und Computerbetrug begann. Was ab dann folgt, ist der Absturz einer Existenz und eine Spur der Verwüstung durch Trier: Diebstähle und Einbrüche in fast jeder Straße der Stadt, teils mit erheblichem Sachschaden, aber geringer Beute. Bei seinen Einbrüchen hatte es der Angeklagte vornehmlich auf Kaffee und Warenautomaten abgesehen.
1993 muss er sich vor dem Jugendschöffengericht in Trier für rund 20 Straftaten verantworten, unter anderem wegen des Diebstahls von Zigaretten, Bargeld und Schmuck. Sogar Spielzeugautos ließ er mitgehen. Insgesamt kommt der Mann so auf etwa zehn Jahre Haft, zu denen er in zwölf Gerichtsverhandlungen im Laufe von 16 Jahre verurteilt worden ist.
Ende Juni wird die aktuelle Verhandlung fortgesetzt. Dann wird unter anderem der Leiter der Mordkommission, Christian Soulier, aussagen. Die Kammer hat entschieden, dass die von Soulier gesammelten Ermittlungsergebnisse verwendet werden können. Laut Gericht seien die Angeklagten von der Polizei nicht rechtswidrig vernommen worden. Folglich läge auch kein sogenanntes Verwertungsverbot vor. Die Verteidigung hatte eine entsprechende Prüfung gefordert. grau

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